Datenschutzbeauftragter contra Betriebsrat
Hallo Zusammen, wir haben als Gremium massive Probleme mit dem internen Datenschutzbeauftragten. Dieser hat sich auch schon unbefugt Zutritt zum BR Büro verschafft und tritt als halber Geschäftsführer auf. Er wendet sich meist nur an uns, um es ihn eigentlich nur darum jegliche Beweise gegenüber den Arbeitgeber zu minimieren( Löschfristen für die Überstundenauswertung teilweise von 1 Woche und unter den Datenschutz Aspekt zu tarnen. Wenn wir Anfragen auch zu benötigten Personallisten für Wahlen benötigen oder zur Betriebsversammlung , geht meist eine wochenlange Diskussion los. Wenn es um die Daten der Kollegen geht, Telefonnummern, teilweise auch schon sensible Gesundheitsdaten auf Netzlaufwerken für alle frei zugänglich, sieht er meist keinen Handlungsbedarf. Wie kann man am besten in so einem Fall vorgehen?
Community-Antworten (7)
08.07.2021 um 21:59 Uhr
Ihn einmal darauf hinweisen, dass ihr beim nächsten Mal die Landesdatenschutzbeauftragter eures Bundeslandes informieren werdet! Vielleicht hilft das ja?
08.07.2021 um 23:35 Uhr
Die Idee von "SBV Frank" halte ich für sehr sinnvoll.
09.07.2021 um 10:37 Uhr
Die wochenlangen Diskussionen könnt ihr euch sparen. Es sind dem BR die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, die er für seine BR Arbeit braucht. Natürlich muss der BR hier aufpassen, dass die Daten nicht in flasche Hände kommen. Eine Schulung des BR in Sachen Datenschutz wäre ja ned schlecht.
09.07.2021 um 10:55 Uhr
Euer Ansprechpartner ist der Arbeitgeber. Den Datenonkel würde ich bei Anfragen entsprechend übergehen.
09.07.2021 um 11:11 Uhr
Und seht zu das ihr ein neues Schloss für euer BR Büro bekommt.
09.07.2021 um 11:36 Uhr
Unterlagen beim AG anfordern mit Frist Keine Diskussion mit dem Datenschutzbeauftragten kommen die Unterlagen nicht -a evtl. kurze Nachfrist setzen ansonsten AG Beschluss mitteilen einen Rechtbeistand für die Durchsetzung der BR Rechte zu beauftragen und im weiteren Verlauf Klage beim ArbG einzureichen.
Bezüglich des unerlaubten Eindringens in das BR Büro würde ich den AG auffordern den Kollegen mind. abzumahnen. Zudem mal fragen , wo der überhaupt den Schlüssel her hatte (eingebrochen / aufgebrochen wird er ja wohl nicht sein, oder?)
09.07.2021 um 13:32 Uhr
"BetrVG § 79a Datenschutz Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hat der Betriebsrat die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten. Soweit der Betriebsrat zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Arbeitgeber der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Arbeitgeber und Betriebsrat unterstützen sich gegenseitig bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die oder der Datenschutzbeauftragte ist gegenüber dem Arbeitgeber zur Verschwiegenheit verpflichtet über Informationen, die Rückschlüsse auf den Meinungsbildungsprozess des Betriebsrats zulassen. § 6 Absatz 5 Satz 2, § 38 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes gelten auch im Hinblick auf das Verhältnis der oder des Datenschutzbeauftragten zum Arbeitgeber." "Den Datenonkel übergehen" wird nicht funktionieren. Hier ist Absprache nötig! Allerdings hat der "Datenonkel" hiernach noch kein unabhängiges Zugangsrecht zum BR-Büro.
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