Erstellt am 22.06.2008 um 20:02 Uhr von pirat
@klausF,
§13 (2) 2 BetrVG ist eindeutig...werden Neuwahlen deshalb erforderlich, führst du als BR die Geschäfte fort und bestellst den Wahlvorstand.
Nutze die Zeit!
Erstellt am 22.06.2008 um 20:15 Uhr von Kölner
@klausF
Aus wichtigem Grund könnte man zögern. "Stimmung" ist aber kein solcher Grund...
Erstellt am 22.06.2008 um 21:13 Uhr von klausF
Hallo zusammen, extra dickes Lob für die rasend schnelle Beantwortung. Tja, ist wohl eindeutig, mach ich mich mal an die Wahlvorbereitung....
Erstellt am 22.06.2008 um 21:50 Uhr von w-j-l
klausF,
auch wenn ich mich hier mal wieder unbeliebt mache, folgende (meine) Meinung dazu.
Die Vorschriften des § 13 sind zwar zwingend, aber nirgends im BetrVG unmittelbar sanktioniert.
1. Du kannst also auch ohne Neuwahlen weitermachen.
2. Du kannst auch einen Wahlvorstand einsetzen (z.B Dich und Deinen Nachrücker und eine/n weitere/n Kollegen/Kollegin, und ihr werdet einfach nicht tätig. Damit kann man die Neuwahl z.B. bis in den März 2009 hinauszögern. Wen ihr da erst wählt, dann ginge die Amtszeit des gewählten BR bis 2014.
Die einzige Möglichkeit, den BR zu zwingen, ist ein Verfahren nach § 23 BetrVG. Dem kann der BR aber, falls es vom AG eingeleitet werden sollte, dadurch ausweichen, dass er umgehend einen Wahlvorstand einsetzt und damit Neuwahlen einleitet (dann siehe 2.)
Also, erst mal ruhig bleiben und abwarten!
Kölner,
wenn die scheidenden BR-Mitglieder und die Stellvertreter durch ihr Handeln die schlechte Stimmung gegen den BR provoziert haben, dann könnte ich das schon als wichtigen Grund sehen.
Erstellt am 23.06.2008 um 07:24 Uhr von Lotte
w-j-l,
auch wenn ich Deine Meinung in einigen Punkten unterstütze, finde ich nicht, dass ein BR das Gesetz derart beugen sollte. Wie soll ich dem AG Gesetzesbeugung vorwerfen können, wenn ich selbst genauso agiere?
klaus,
glaube nicht, dass es ein gutes Zeichen für die Kollegen ist, jetzt die Wahl zu verschleppen. Beginne mit Deinem Wahlkampf und stelle Deine Erfolge heraus sowie die Tatsache, dass Du immer noch BRV bist und mit dem, was gelaufen ist, nichts zu tun hast.
Erstellt am 23.06.2008 um 13:59 Uhr von w-j-l
Lotte,
diese Meinung steht Dir natürlich zu, und ich will auch nicht generell zu so einem Verhalten raten, aber ich meine es kann gute Gründe geben, die Neuwahl etwas hinauszuzögern.
Im Gesetz steht auch nirgends, dass ich mir beim Verhandeln mit dem AG mit dem Verzicht auf die Ausübung eines Mitbestimmungsrechts, die Mitbestimmung in einem anderen Falle erkaufen kann (Prinzip "orientalischer Bazar").
Trotzdem ist es zulässig.
Die Tatsache, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 13 BetrVG nicht unmittelbar sanktioniert sind, sondern nur von "interessierten Kreisen" auf Antrag beim ArbG durch den Ausschluss aus dem BR oder Auflösung des Gremiums "geahndet" werden können, ist für mich ein deutliches Zeichen, dass ein "konfliktfreier" Verstoß gegen § 13 nicht von vorneherein unzulässig ist. Ein weiteres Indiz dafür ist, dass auch in diesem Falle der BR im Amt bleibt, und die Wirkung von ausgeübten Mitbestimmungsrechten in dieser "Zwischenphase" uneingeschränkt ist.
Erstellt am 26.06.2008 um 09:30 Uhr von klausf
w-j-l, Lotte,
interessante Aspekte, die sich da auftun. Vielen Dank für den Hinweis und die Diskussion. Ich halte mich zunächst an den Rat von w-j-l: erst mal ruhig bleiben und abwarten!
Noch existiert ja offiziell der bisherige BR, da die eingangs beschriebene Situation erst in zwei/drei Wochen eintreten wird. Da kann ich mir eure Anregungen/Bedenken zusammen mit dem Kollegen durch den Kopf gehen lassen bevor wir uns auf eine bestimmte Vorgehensweise einigen.