Erstellt am 03.02.2014 um 18:10 Uhr von Nubbel
Erstellt am 03.02.2014 um 18:10 Uhr von Oblatixx
Die Liste ist gültig, egal, wieviele Bewerber draufstehen. Je mehr, je besser, aber das ist nicht entscheidend.
Erstellt am 03.02.2014 um 20:20 Uhr von Pemahu
Wie kommst Du darauf: "Für uns gilt also die Listenwahl" Das ist Quatsch!
Ihr habt - wie generell - Personenwahl, solange nur eine Liste eingereicht wird.
Das mit der doppelten Anzahl ist eine Soll-, aber keineswegs eine Muss-Vorschrift (wurde ja inhaltlich schon beantwortet)!
Erstellt am 03.02.2014 um 20:33 Uhr von Nubbel
Wie kommst Du darauf: "Für uns gilt also die Listenwahl" Das ist Quatsch!
das ist kein quatsch! es gilt listenwahl! nur für den fall, dass es nur eine liste gibt wird es eine personenwahl
Erstellt am 03.02.2014 um 22:51 Uhr von HansCe
Danke euch allen für die Antworten. Verstehe ich das richtig, dass wenn angenommen 12 Listen mit jeweils einem Kandidaten eingereicht werden, es versteckt zu einer Personenwahl kommt?
Erstellt am 04.02.2014 um 06:43 Uhr von Hoppel
@ HansCe
Du hast richtig verstanden.
Erstellt am 04.02.2014 um 07:54 Uhr von Oblatixx
@Hoppel ??????????????????????????????
Wenn die 12 sich einig sind und VOR Abgabe auf eine gemeinsame Liste setzen, dann gibt es Personenwahl.
Ansonsten bleibt es Listenwahl, bei der jeder Wähler nur EINE Stimme abgeben kann. Da ist nichts versteckt etc.
Oder habe ich etwas verpasst?
Erstellt am 04.02.2014 um 13:48 Uhr von Rübezahl
Beschäftige mich als Neuling auf diesem Gebiet mit der BR Wahl.. (300 MA / 9er BR)
Fragen zu euren Antworten:
Auf einer Liste stehen beispielsweise 15 Namen, vom amtierenden BRV vorgeschlagen,
dann taucht eine zweite Liste auf mit nur 5 Namen und eine dritte mit 10 Namen.
Liste 2 + 3 braucht Stützunterschriften, richtig?
Es werden dann die Listen gewählt - je Liste 1 Stimme, also insegsamt 3 Stimmen zu vergeben, nicht 9 wie bei eienr Personenwahl, richtig?
Wenn dann alle 300 MA wählen und jede Liste 100 Stimmen hat, was dann?
Erstellt am 04.02.2014 um 13:58 Uhr von Oblatixx
2 Denkfehler
1. Auch die Liste 1 braucht Stützunterschriften, also alle Listen.
2. Es wird nur EINE Liste gewählt. Der Wähler hat nur EINE Stimme, egal wieviele Listen.
Der Einzug in den Betriebsrat erfolgt dann nach dhondt, eine augenscheinlich komplizierte, allerdings einfach zu vollziehende Berechnung unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts.
Erstellt am 04.02.2014 um 17:41 Uhr von pemahu
@Rübezahl
Nur zur Ergänzung bzgl. Deiner abschließenden Frage, den Rest hat Oblatixx schon vollständig beantwortet:
Du hast netterweise zwar irrtümlich von 3 Stimmen pro Wähler geschrieben, aber doch mit nur 1 Stimme pro Wähler gerechnet: 300 Wähler, 100% Beteiligung, je 100 Stimmen.Dann bekommen alle drei Listen je 3 Kandidaten mit dem d'Hondtschen Verfahren (falls je genug Bewerber des Minderheitengeschlechts auf den Listen sind) zugerechnet. Dies sind dann aber (abgesehen vom Minderheitengeschlechtsausgleich) immer die an den ersten 3 Positionen der Liste Befindlichen - egal, ob auf den Listen 15, 5 oder 10 Namen stehen. Die Wähler haben nicht mehr die Möglichkeit mit 9 Stimmen bestimmte Personen zu bevorzugen.