Auszubildene Vollmitglied im BR
Bei uns wurde ein Betriebsrat gewählt. Wir sind 53 Angestellte im Betrieb, inkl Azubis. Eine Kandidatin ist zur Zeit noch in der Ausbildung. Es war nur ein Mann bereit sich wählen zu lassen, so dass er sofort ohne Wahl in den BR gerutscht ist, ist das korrekt? Darf die Auszubildene dann ein drittel des Br besetzen?
Community-Antworten (3)
21.05.2010 um 03:11 Uhr
Ich hoffe doch aber schon,daß er auf den Stimmzetteln auftauchte?!Qua Akklamation "rutscht" keiner mal so eben auf Zuruf in den BR,auch wenn er nur seine eigene Stimme brauchte! War die Azubine wählbar und hat die nötigen Stimmen erhalten,ist sie drin.
21.05.2010 um 08:59 Uhr
Aua, schreib ich nur! Ich hoffe, dass wie sueton geschrieben hat, dass ordnungsgemäß gewählt wurde.
Außerdem finde ich es kurzfristig gedacht, dass sich eine Azubine hat aufstellen lassen. Denn hat sie sich den überlegt, was nach der Ausbildung ist. Nur die JAV hat einen Anspruch auf Übernahme. Sie nicht. Es ist so wie ein befristeter Vertrag. Es gibt keine Verlängerung. Jeder AG würde doch gerne so eine Person abservieren, wenn es um die Übernahme nach der Ausbildung geht.
21.05.2010 um 15:09 Uhr
Forentroll, Nur die JAV hat einen Anspruch auf Übernahme. Sie nicht. Du solltest Dir den § 78a BetrVG vielleicht doch noch einmal genau durchlesen!
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