Auszubildene in den BR?
Hallo, ich bekomme gerade die Frage, ob sich auch Auszubildene auf die Wahlvorschlagsliste setzen lassen können. Also die Frage, können auch auszubildene über 18 Jahre in den BR gewählt werden?
Community-Antworten (4)
02.03.2010 um 17:31 Uhr
Ja, alle Mitarbeiter über 18 Jahre und nach 6 monatiger Betriebszugehörigkeit
02.03.2010 um 17:33 Uhr
Laut unserem Rechtsanwalt ja, sofern keine Jugend- und Auszubildendenvertretung (also eine Interessenvertretung der jugendlichen Beschäftigten unter 18 und der Auszubildenden unter 25 Jahren) gewählt wird, sie müssen halt am Wahltag schon 6 Monate im Betrieb sein
02.03.2010 um 17:38 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Antworten !!!! :-))
Wir haben eine Jugend- und Ausbildungsvertretung und er ist über 6 Monate in der Unternehmung. Die Amtszeit - bei einer Wahl - würde aber doch mit bestehender Prüfung enden, denn zu diesem Zeitpunkt endet doch auch das Ausbildungsverhältnis - oder ? Bedeutet er wäre nur Mitglied auf Zeit - oder ?
02.03.2010 um 17:46 Uhr
Wolti, dazu siehe, § 78a 2.
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