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Anfechtung der Wahl

S
sonic
Nov 2016 bearbeitet

bei unseren Wahlen am 21.4. erfolgte keine öffentliche Auszählung und die Wahlen wurden angefochten. In welchem Zeitraum müssen nun Neuwahlen erfolgen?

Die Wahl wurde bei der konstituierensden Sitzung von 3 gewählten Mitglieder angefochten, da in der Firma Gerüchte von unsauberen Wahlen krusierten Unter diesen Umständen wollten sie keinen neuen BR bilden

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Community-Antworten (4)

T
tiktak

16.05.2010 um 16:42 Uhr

Wer und wann wurde den Wahl angefochtet?

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Hanne

16.05.2010 um 16:58 Uhr

Neuwahlen werden von dem Gericht angeordnet. Die Anfechtung muß erst vor Gericht Erfolg haben... Solange ist der BR zuständig der gewählt wurde. Und das kann eine ganze Weile dauern.

H
Hanne

16.05.2010 um 19:34 Uhr

Dann haben sie Pech gehabt.. Die sind der neue BR.. Wenn Ihnen die Sache nicht gefällt, müßen sie halt zurücktreten und die Nachrücker ranlaßen... oder wollt ihr monate lang einen BR haben der nicht geschäftsfähig ist.... wäre euren Kollegen gegenüber reichlich unfair... Denn ob eine Wahl nicht ok ist bestimmt doch immer noch das Gericht mit einem rechtskräftigem Urteil.

R
rkoch

17.05.2010 um 11:21 Uhr

Wenn die Wahlanfechtung tatsächlich substantiert ist, wäre es allerdings anzudenken, das der gewählte BR freiwillig zurücktritt und den Weg für Neuwahlen frei macht. Macht er das nicht und wird vom Gericht aufgelöst, kann er nicht einmal die Neuwahlen einleiten, dann müsst ihr das machen wie unter "BR-Wahl in betriebsratslosen Betrieben" beschrieben

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