Ersatzmitglieder - Neuwahlen
Hallo... wir sind ein 7 köpfiger Betriebsrat mit 3 Ersatzmitgliedern... von denen 1 nächsten Monat und einer im nächsten Jahr ausscheidet... sowie ein Mitglied im nächsten Jahr von den Gewählten 7...Meine Frage auf Grund von Unstimmigkeiten die jetzt schon da sind möchten eventuell 3 der gewählten Br Mitglieder das Amt ablehnen so dass 3 Nachrücker ins Spiel kommen von denen sich einer nicht mehr will und der andere wie gesagt nächsten Monat ausscheidet... also keine Ersatzmitglieder mehr da sind.... sind dann Neuwahlen?? und können die ...die das Amt abgelehnt haben sich erneut auf die Liste setzen lassen,,?? Sehr komplietziert...aber enorm wichtig für uns...danke fürs antworten
Community-Antworten (6)
10.05.2010 um 14:48 Uhr
Nur weil keine Ersatzmitglieder mehr da sind, deswegen gibt es noch keine Neuwahl. Problem habt Ihr wenn dann noch ein BR-Mitglied ausscheidet.
Jemand der das Amt abgelehnt hat kann sich denke ich zwar wieder auf die Liste setzen aber will man den dann wirklich wählen??
Ihr solltet Euch vielleicht mal zusammenstzen vielleicht sogar übers WE und eine Klausur machen zusammen mit einem Trainer. Das hat bei manchen neu zusammengesetzten Gremien geholfen...
Man kann nicht wegen jeder Unstimmigkeit gleich das Handtuch werfen!!
10.05.2010 um 15:12 Uhr
danke fürs antworten... das Problem ist.. das zwei neu gewählte dies jetzt schon als privater Austragungsort ihrer Angelegenheiten sehen.. und sie leider durch zwei andere die keine eigene Meinung haben und sich von Ihnen unter Druck setzen lassen unterstützt werden...deshalb wollten wir drei andere die wahl ablehen damit es Neuwahlen gibt... denn unsere 126 Wähler sind entsetzt über deren Machenschaften...
10.05.2010 um 15:23 Uhr
Hallo Blumenkind! Ich habe das nicht richtig verstanden:Habt Ihr Euch als BR schon konstituiert oder seit Ihr noch in der 3-Tage-Annahmefrist?
10.05.2010 um 17:57 Uhr
@Blumenkind Vielleicht solltet Ihr alle mal miteinander das BetrVg durchlesen. Der BR ist auf jeden Fall nicht der Ort um private Angelegenheiten zu regeln. Nichts desto trotz sind 7 im Gremium und 3 Ersatz also 10 Personen wurden von 126 AN gewählt, ob einem dann das Wahlergebnis immer so gefällt ist eine andere SAche aber damit müßt Ihr dann die nächsten 4 Jahre leben! Je mehr Ihr untereinander verstritten seid desto mehr freut sich doch der AG. Also versucht erstmal Euch auf eine Linie zu bringen. Wenn es gar nicht geht und Teile des BR verstoßen gegen ganz klare Richtlinien könnt Ihr immer noch den §23 BetrVG in Erwägung ziehen. Aber das wirklich dann als letzte Maßnahme!!
11.05.2010 um 01:34 Uhr
Hallo sueton....sind noch in der 3 tage frist.....und zu dir vannelle...bin schon 21 im br....und die Situation ist alles andere als einfach...wollte nicht ins Detail gehen....aber egal....wollen ja schliesslich das Wohl unserer Mitarbeiter und das wird mit diesen Beiden leider nicht machbar sein da sie nur ihre Interssen haben..die anderen sind denen egal.... und wenn du dich fragst warum sie gewählt wurden..... weil Sie sich gut verstellen können....und nicht jeder sie persönlich kennt.....und zwei andere Tolle leute aufgehört haben....
11.05.2010 um 09:36 Uhr
Moin,moin!Und ich dachte,nur bei uns ist es so verrückt.Dein Problem ist mir leider nur allzu bekannt,hatten wir diese Mal auch:9 Kandidaten und letzlich 3 mit Mühe und Not gewählte BRM-und kein Ersatz!Vannelle hat schon recht,schau mal nach NRW,da ist richtig Kirmes im Dorf.Einen Mandatsverzicht halte ich nicht für richtig-wie oft wollt Ihr denn kandidieren?Wir hätten 5 BRM wählen müssen.Letztlich setzte sich die Rechtsauffassung durch,daß § 11 BetrVG hier anzuwenden ist (gibt ein Urteil vom LAG Schleswig-Holstein von 1988),d.h. wenn Ihr ablehnt,wird Euer BR in der Stärke verkleinert und die,die Ihr haben wollt,sind nicht dabei.Wobei,nochmal:Wahlen sind kein Wunschkonzert.
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