Anfechtung einer BR-Wahl
Hallo ! Hat ein Mitglied des Wahlvorstands 1 Woche nach der Wahl das Recht eine Überprüfung und der Wahlunterlagen zu verlangen?
Müssen eigendlich am Tag der Auszählung auch die Stimmzettel mit der Arbeitnehmerliste (Wählerliste)verglichen werden und auch übereinstimmen?
Wenn ja und das bei unserer Wahl nicht der Fall war sollten wir die BR-wahl anfechten?
Community-Antworten (2)
10.05.2010 um 08:45 Uhr
Müssen eigendlich am Tag der Auszählung auch die Stimmzettel mit der Arbeitnehmerliste verglichen werden und auch übereinstimmen?
Wenn du die Anzahl meinst, ja, ansonsten kannst du da nichts vergleichen. Oder haben bei euch alle unterschreiben? ;-))
10.05.2010 um 15:55 Uhr
Wenn du die Anzahl meinst, ja, ansonsten kannst du da nichts vergleichen. Oder haben bei euch alle unterschreiben? ;-))
Ja die Anzahl meine ich, in der Arbeitnehmerliste ( Wählerliste) wurde immer nur ein Kreuz "X" bei Wahlteilnahme angebracht und bei Briefwahl ein "B"
Die Briefwahlumschläge wurden am Schluß auch verglichen und in der Arbeitnemerliste ( Wählerliste) mit einem Kreuz "X" vermerkt
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