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Anfechtung einer BR-Wahl

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Sebyvo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ! Hat ein Mitglied des Wahlvorstands 1 Woche nach der Wahl das Recht eine Überprüfung und der Wahlunterlagen zu verlangen?

Müssen eigendlich am Tag der Auszählung auch die Stimmzettel mit der Arbeitnehmerliste (Wählerliste)verglichen werden und auch übereinstimmen?

Wenn ja und das bei unserer Wahl nicht der Fall war sollten wir die BR-wahl anfechten?

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Community-Antworten (2)

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Tanzbär

10.05.2010 um 08:45 Uhr

Müssen eigendlich am Tag der Auszählung auch die Stimmzettel mit der Arbeitnehmerliste verglichen werden und auch übereinstimmen?

Wenn du die Anzahl meinst, ja, ansonsten kannst du da nichts vergleichen. Oder haben bei euch alle unterschreiben? ;-))

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Sebyvo

10.05.2010 um 15:55 Uhr

Wenn du die Anzahl meinst, ja, ansonsten kannst du da nichts vergleichen. Oder haben bei euch alle unterschreiben? ;-))

Ja die Anzahl meine ich, in der Arbeitnehmerliste ( Wählerliste) wurde immer nur ein Kreuz "X" bei Wahlteilnahme angebracht und bei Briefwahl ein "B"

Die Briefwahlumschläge wurden am Schluß auch verglichen und in der Arbeitnemerliste ( Wählerliste) mit einem Kreuz "X" vermerkt

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