Hallo,
bei uns im Betrieb stehen einige befristete Kollegen auf diversen Vorschlagslisten. Einige von diesen werden nun noch vor dem Wahltermin aus dem Unternehmen ausscheiden. Es kam daher die Frage auf, ob der WV dies irgendwie bekannt machen muss, damit die Wähler dies wissen. Oder reicht es aus, dass die Wählerliste aktualisiert wird, da diese Information dort im Prinzip auch enthalten ist? (dass wir die Wählerliste aktuell halten müssen, ist uns ohnehin klar)

Grüße

Elmer J. Fudd