Was macht der WV, wenn auf der Vorschlagsliste der Name des Bewerbers als Steffi angegeben ist, der richtige Name aber Stefanie ist und Steffi von jedem (auch von der genannten Person) als Kurznamen benutzt wird? Die Vorschlagsliste wurde für gültig anerkannt, da die kleine "Kleinigkeit" übersehen wurde, die Frist jetzt abgelaufen ist und der WV bei der Bekanntmachung jetzt den richtigen Vornamen nimmt. Begeht der WV einen Fehler, in dem er die Angaben bei der Bekanntmachung einfach richtiggehen ändert?