Entschuldige die Spitzen.... war nicht böse gemeint sondern sollte Dich ein bisschen aufrütteln.
Es ist halt schon ungewöhnlich wenn einer der Kollegen die sich aufstellen lassen die Wahl ablehnen, aber zwei an den Listenplätzen zwei und drei - da stellt sich schon die Frage.....
Aber Du hast natürlich Recht, es ist nicht Deine Schuld..
Die einzige Erklärung für die Aussage des WV "wir stehen dann ohne BR da" ist, das er den Wahltermin zu spät gelegt hatte (bzw. legen musste weil der BR die Wahl in letzter Sekunde eingeleitet hat) und jetzt eine betriebsratslose Zeit entstehen würde, wenn er das Wahlergebnis nicht rechtzeitig aushängen kann (s.u.). Dem kann man aber bequem aus dem Weg gehen, wenn man die gewählten Kollegen bittet, die Dreitagesfrist nicht verstreichen zu lassen und sich gleich zu erklären. Das wären schon seltsame Betriebsratskandidaten die in so einem Fall eine betriebsratslose Zeit riskieren, nur weil sie auf den drei Tagen bestehen.... Insofern kann ich Euren WV auch nicht verstehen.
Nebenbei bemerkt: WENN er das Wahlergebnis ausgehängt hat, dann seid ihr nach Ende der Amtszeit des alten BR im Amt, selbst wenn ihr Euch dann noch nicht konstituiert habt (darüber wird zwar noch gestritten, ist aber die hM).
Nebenbei bemerkt bezweifele ich die Aussage "führt aber der alte BR die Geschäfte bis zum 31.05.2010. " DAS wiederum darf dieser nur, wenn seine Amtszeit ohnehin am 31.05.2010 endet - und dieser Fall ist nach Aussage Eures WV nicht anzunehmen! UND er darf die Geschäfte auch nur dann weiterführen, wenn der BR vor Ende seiner regulären Amtszeit Neuwahlen einzuleiten hatte weil
1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat.
In allen andern Fällen darf er das NICHT, schon gar nicht, wenn seine Amtszeit normal geendet hat!
Schau sicherheitshalber nach, wann
a) Bei der ersten bei Euch jemals erfolgten Wahl im üblichen Zeitraum das Wahlergebnis ausgehängt wurde und
b) ob es danach jemals bei Euch vorgekommen ist, das das Wahlergebnis nach diesem Termin ausgehängt wurde. - Dann gab es eine Betriebsratslose Zeit und die Amtszeit verschiebt sich nach hinten.
Der Tag vor dem späteren der beiden Termine ist definitiv der letzte Tag, an dem der BR im Amt ist - außer ihr habt die LETZE Wahl außerhalb des üblichen Zeitraums gemacht, dann ist der Tag vor dem Aushangs des Wahlausschreibens DIESER Wahl sein letzter Tag gewesen.
Hier liegt möglicherweise was größeres im Argen als Euer kleines Problem mit der fehlenden Bedenkfrist.....
Kleiner Tip: Bei der nächsten Wahl frag die Kandidaten auf Deiner Liste ob sie die Wahl auch annehmen wenn sie gewählt werden. Nichts ist peinlicher, als am Ende ohne Ersatzmitglieder dazustehen oder gar Listenplätze zu verschenken. Denk mal daran was die Wähler denken, die diese Liste gewählt haben!