Hallo dürfen aktuelle Betriebsratsmitglieder oder auch kandidierende Arbeitnehmer als Wahlhelfer mit einbezogen werden und bei der Auszählung mit auszählen ?
Erstellt am 04.05.2010 um 21:05 Uhr von derdermalwjlwar Du wirst im BetrVG oder im Kommentar dazu nichts finden, dass es nicht erlaubt sei.