Nach der Wahl zu wenig Mitglieder durch Nichtannahme der Wahl
Bei uns muss ein 7 köpfiger Betriebsrat gewählt werden.
Es gibt eine gültige Liste mit 7 Kandidaten, also Personenwahl.
Jetzt finde ich im Fitting (§22 Rn 9), dass, wenn ein Kandidat keine Stimmen erhält, die nächstkleinere Betriebsratsgröße zugrunde gelegt werden muss.
Was aber passiert, wenn alle Stimmen erhalten, ein Kandidat dann aber die Wahl nicht annimmt?
Auch kleineres Gremium? Oder sofort Neuwahlen?
Community-Antworten (1)
29.04.2010 um 19:40 Uhr
@iolar Ihr fallt auf die nächstkleinere BR-Grösse. Keine Neuwahl!
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