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Größe des Betriebsrates bei Nichtannahme der Wahl - darf der BR dann weniger Mitglieder umfassen als vorgeschrieben?

A
aleuten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben gerade eine vorgezogene BR-Wahl (3 Sitze bei 5 Kandidaten) in unserem Betrieb durchgeführt. Nun haben die gewählten ja 3 Tage Zeit die Wahl abzulehnen. Voraussichtlich werden 2 der gewählten und dann auch ein Nachrücker die Wahl ablehnen. Kann der BR dann aus 2 BR-Mitgliedern bestehen oder besteht der BR dann aus einer Person? Vielen Dank für eine Antwort. Grüsse, A.

3.72004

Community-Antworten (4)

RI
Ramses II

13.12.2005 um 22:41 Uhr

Tja, dieser BR hätte damit als erste Amtshandlung einen BRV zu wählen und als zweite Amtshandlung Neuwahlen einzuleiten.

H
Heini

13.12.2005 um 23:21 Uhr

Hier hilft der Blick ins BetrVG. § 13 Abs.2 Ziffer 2 u. 3 BetrVG wird wohl für euch zutreffen. Also, neu wählen.

§ 13 BetrVG Zeitpunkt der Betriebsratswahl (1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten. (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

  1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,

  2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,

  3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,

  4. die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist,

  5. der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder

  6. im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht. (3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.

RI
Ramses II

13.12.2005 um 23:47 Uhr

Wieso "Ziffer 3"?

A
aleuten

14.12.2005 um 12:28 Uhr

Vielen Dank für die Antworten, damit habt Ihr mir sehr geholfen. Grüsse, A.

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