Erstellt am 29.04.2010 um 11:41 Uhr von rkoch
Wäre erstmal die Frage wie ihr überhaupt dazu kommt einen gemeinsamen BR für zwei Standorte zu wählen...
Einer davon Betriebsteil im Sinne §4 (1) BetrVG? Und die MA dieses Betriebsteils haben beschlossen an der Wahl im Hauptbetrieb teilzunehmen?
WENN Eure geimeinsame Wahl überhaupt rechtens war, gibts eigentlich nur die Variante, das so viele BRM aus dem einen Betrieb ihr Amt niederlegen bis die zwei aus dem anderen Standort nachrücken.
PS: Ihr habt vermutlich Mehrheitswahl gehabt, und auch wenn viele AN dieses Wahlverfahren bevorzugen, ist dieser Wahlausgang einer der Gründe warum das BetrVG Verhältniswahl als primäres Wahlverfahren vorschreibt. Bei Mehrheitswahl KANN es passieren, das eine Gruppe von Wählern die deutlich in der Überzahl gegenüber anderen ist den alleinigen Betriebsrat stellt, einfach weil deren Kandidaten zwangsläufig die meisten Stimmen erhalten. Das tatsächliche Stimmenverhältnis der einzelnen Gruppen geht unter. Ich kann Euch (auch wenns schwer fällt) nur Verhältniswahl empfehlen, oder jeder wählt seinen eigenen BR.