Bekanntmachung Gewählte - vorläufig
Die neu gewählten BRM wurden heute informiert. Die nächsten drei Tage werden die Hölle, weil jeder zweite bei mir anruft und fragt, wann denn endlich ein Ergebnis ausgehängt wird und wie denn die Wahl ausgegangen ist und wer denn jetzt im BR ist usw usw
Kann ich vor Ablauf der 3-Tages-Frist schonmal eine Info raushängen? Oder gilt das dann schon als offizielle Bekanntmachung?
Community-Antworten (5)
29.04.2010 um 13:18 Uhr
Wenn bei der Stimmauszählung alle gewählten BRM anwesend sind und ihre Mandatsannahme erklären, muss man die 3-Tage-Frist nicht mehr einhalten. Gleiches gilr, wenn vor Ende dieser die geählten BRM die Annahme des Mandates erklären.
Dieses kann sogar wichtig sein, wenn ggf. sonst in Folge der 3-Tage-Frist ein BR_loser Zustand von 1-2 Tagen eintreten könnte.
29.04.2010 um 13:19 Uhr
@ignition, die Dreitages Frist hat nichts mit dem Ergebniss zu schaffen, sie hat nur den Zweck wenn jemannd NICHT möchte.
Das Ergebiniss ist nach Auszählung zur Bekannt gabe bereit.Die Dreitage haben damit nicht zu schaffen.So lese ich es aus der Wahlordnung und ich habe da sehr genau rein geschaut.
29.04.2010 um 13:35 Uhr
Das Auszählungsergebnis ist nach §13 WO bekanntzugeben, das kann auch schriftlich erfolgen... Das endgültige Ergebnis nach §18 WO ist was anderes.
29.04.2010 um 13:46 Uhr
ja, das hört sich plausiebel an :-)
dankööööö
29.04.2010 um 14:16 Uhr
@ignition, schrieb ich ja .-))
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