Keine Ahnung von Listenwahl und unfähigen Wahlvorstand
Ich habe eine Frage zur Listenwahl mich haben schon mehrere Kandidaten gefragt ob sie sich von der Liste streichen lassen können . Da sie auf der Liste stehen die eigentlich zur Persönlichkeitswahl stand und jetzt eine der beiden Listen ist die dann zur Wahl stehen sie aber nicht mit diesen Personen draufstehen wollen ! Ist es möglich sich streichen zu lassen , wenn ja wie geht das und wann müssen die Listen aushängen wenn am Freitag die Leute angeschrieben wurden ,welche auf zwei Listen standen. Da mir unser Wahlvorstand keine Antwort geben kann .Die Frist ist letzten Donnerstag abgelaufen und die Wahl ist am 21.05. Es ist die Frist für Wahlvorschläge abgelaufen kann sich da jetzt noch jemand streichen lassen ?
Community-Antworten (3)
28.04.2010 um 22:17 Uhr
Ist die frist für wahlvorschläge schon abgelaufen? Wann ist denn eure Wahl?
29.04.2010 um 05:19 Uhr
Hallo Tobias. Die Vorschlagslisten sind vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des WA beim WV einzureichen.Dieser hat sie unverzüglich - möglichst innerhalb von 2 Arbeitstagen - auf Gültigkeit zu prüfen.Bei Beanstandungen ist der Listenvertreter schriftlich zur Mängelbeseitigung aufzufordern.Dazu hat der LV 3 Arbeitstage Zeit.Spätestens e i n e Woche vor Beginn der Stimmabgabe hat der WV die als gültig anerkannten VL bis zum Abschluss der Stimmabgabe in gleicher Weise wie das WA bekanntzumachen.Man müsste jetzt wissen,welche Frist am Donnerstag abgelaufen sein soll.Ansonsten habt Ihr bis zum 21. ja noch etwas Zeit.
29.04.2010 um 17:01 Uhr
tobias hat editiert....
Es ist die Frist für Wahlvorschläge abgelaufen kann sich da jetzt noch jemand streichen lassen ?
Nein.
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