Ersatzmitglied
Darf ein Ersatzmitglied bei den Wahlen zum Vorsitzenden und seinem Stellvertreter mitwählen, wenn ein Mitglied des Wahlvorstandes in Urlaub ist?
Community-Antworten (5)
28.04.2010 um 18:37 Uhr
Ja. Nur gewählt werden geht nicht.
29.04.2010 um 02:10 Uhr
räusper
Gegenfrage: Meintest du wirklich ein Mitglied des Wahlvorstandes oder des Betriebsrats? Und welcher Vorsitzende wird gewählt, der vom Wahlvorstand oder vom BR?
29.04.2010 um 10:44 Uhr
Nach unserer Wahl ist ein Mitglied des Wahlvorstandes in Urlaub.Es werden der Vorsitzende und sein Stellvertreter des zukünftigen Br gewählt.
29.04.2010 um 12:58 Uhr
Sorry, aber ein Mitglied des Wahlvorstands hat mit der Wahl des BRV nix zu tun, es sei denn, es wurde in den BR gewählt. Dann wäre aber ein Ersatzmitglied des BR und nicht des WV einzuladen.
@Petrus, daher könntest du deine Antwort nochmal überdenken.
29.04.2010 um 13:43 Uhr
@peters: Wenn der "Wahlvorstand" in der Frage kein Vertipper ist, hast Du sowas von recht...
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