Erstellt am 28.04.2010 um 16:37 Uhr von Petrus
Ja. Nur gewählt werden geht nicht.
Erstellt am 29.04.2010 um 00:10 Uhr von peters
*räusper*
Gegenfrage: Meintest du wirklich ein Mitglied des Wahlvorstandes oder des Betriebsrats?
Und welcher Vorsitzende wird gewählt, der vom Wahlvorstand oder vom BR?
Erstellt am 29.04.2010 um 08:44 Uhr von Laboe
Nach unserer Wahl ist ein Mitglied des Wahlvorstandes in Urlaub.Es werden der Vorsitzende und sein Stellvertreter des zukünftigen Br gewählt.
Erstellt am 29.04.2010 um 10:58 Uhr von peters
Sorry, aber ein Mitglied des Wahlvorstands hat mit der Wahl des BRV nix zu tun, es sei denn, es wurde in den BR gewählt. Dann wäre aber ein Ersatzmitglied des BR und nicht des WV einzuladen.
@Petrus, daher könntest du deine Antwort nochmal überdenken.
Erstellt am 29.04.2010 um 11:43 Uhr von Petrus
@peters: Wenn der "Wahlvorstand" in der Frage kein Vertipper ist, hast Du sowas von recht...