Erstellt am 28.04.2010 um 14:50 Uhr von Forentroll
Nein,
nicht ganz. Natürlich kann der Unterstützer noch einen zweiten, dritten usw. Wahlvorschlag unterschreiben. Dann muss der Wahlvorstand beim Einreichen der Wahlvorschläge die Unterstützer überprüfen und diese(n) anschreiben wen er oder sie wirklich unterstützen will. Dann kann sich diese(r) entgültig entscheiden. siehe unter dem blauen Button mit der Wahlsoftware die Checkliste zum Einreichen von Wahlvorschlägen an.
Erstellt am 28.04.2010 um 15:10 Uhr von Petrus
> somit hätte der Vorgeschlagene keine Möglichkeit, seine Unterschrift als Stützunterschrift
Wenn es bei euch nur eine Wahlvorschlagsliste geben soll, welche anderen Listen willst du dann stützen?
> an einen anderen Kandidaten als Stützunterschrift weiterzugeben.
Kandidaten brauchen keine Stützunterschriften - immer nur Wahlvorschläge (Wahlvorschlagslisten)
Und um Nachfragen vorzubeugen:
Nein, auch bei Personenwahl braucht nicht jeder Kandidat "seine" drei Unterschriften, sondern nur die gesamte Vorschlagsliste.
Nein, auch nicht im vereinfachten Verfahren.
Ja, das ist wirklich so und steht so in der Wahlordnung: Ein Wahlvorschlag kann nicht nur, sondern soll sogar mehrere Kandidaten und -innen enthalten.
Nein, ich weiß nicht, warum euer Wahlvorstand diesen Unsinn erzählt.
@WAF:
Könnt ihr hierzu mal eine Infoseite, ähnlich der "Information für Vorgesetzte von BRM" erstellen?