Hallo zusammen,

wir haben die Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge ausgehangen, auf denen bereits Wahlvorschläge mit den entsprechenden Unterschriften der Bewerber als Zustimmung für die Aufnahme in die Liste.
Nach den Vordrucken der W.A.F. und den Prüfungen durch den Wahlvorstand gelten diese Unterschriften als Stützunterschriften und somit hätte der Vorgeschlagene keine Möglichkeit, seine Unterschrift als Stützunterschrift an einen anderen Kandidaten als Stützunterschrift weiterzugeben.
Kann diese Aussage so bestätigt werden?
Danke im Voraus
IngWi