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Stützunterschriften

I
IngWi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben die Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge ausgehangen, auf denen bereits Wahlvorschläge mit den entsprechenden Unterschriften der Bewerber als Zustimmung für die Aufnahme in die Liste. Nach den Vordrucken der W.A.F. und den Prüfungen durch den Wahlvorstand gelten diese Unterschriften als Stützunterschriften und somit hätte der Vorgeschlagene keine Möglichkeit, seine Unterschrift als Stützunterschrift an einen anderen Kandidaten als Stützunterschrift weiterzugeben. Kann diese Aussage so bestätigt werden? Danke im Voraus IngWi

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Community-Antworten (2)

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Forentroll

28.04.2010 um 16:50 Uhr

Nein,

nicht ganz. Natürlich kann der Unterstützer noch einen zweiten, dritten usw. Wahlvorschlag unterschreiben. Dann muss der Wahlvorstand beim Einreichen der Wahlvorschläge die Unterstützer überprüfen und diese(n) anschreiben wen er oder sie wirklich unterstützen will. Dann kann sich diese(r) entgültig entscheiden. siehe unter dem blauen Button mit der Wahlsoftware die Checkliste zum Einreichen von Wahlvorschlägen an.

P
Petrus

28.04.2010 um 17:10 Uhr

somit hätte der Vorgeschlagene keine Möglichkeit, seine Unterschrift als Stützunterschrift

Wenn es bei euch nur eine Wahlvorschlagsliste geben soll, welche anderen Listen willst du dann stützen?

an einen anderen Kandidaten als Stützunterschrift weiterzugeben.

Kandidaten brauchen keine Stützunterschriften - immer nur Wahlvorschläge (Wahlvorschlagslisten)

Und um Nachfragen vorzubeugen: Nein, auch bei Personenwahl braucht nicht jeder Kandidat "seine" drei Unterschriften, sondern nur die gesamte Vorschlagsliste. Nein, auch nicht im vereinfachten Verfahren. Ja, das ist wirklich so und steht so in der Wahlordnung: Ein Wahlvorschlag kann nicht nur, sondern soll sogar mehrere Kandidaten und -innen enthalten. Nein, ich weiß nicht, warum euer Wahlvorstand diesen Unsinn erzählt.

@WAF: Könnt ihr hierzu mal eine Infoseite, ähnlich der "Information für Vorgesetzte von BRM" erstellen?

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