Erstellt am 28.04.2010 um 13:01 Uhr von Angie
Hallo Justus,
nur im vereinfachten Wahlverfahren (§14a BetrVG) also in Betrieben von 5-50 AN oder von 51 bis 100 AN nach Vereinbarung WV und AG kann im Vereinfachten Wahlverfahren gefwählt werden. Dort sind dann die Namen in alphabetischer Reihenfole auf dem Stimmzettel anzuordnen.
Da Du für die Wahl alle Zeit der Welt hast und nicht im Akkord wählen musst solltest Du auch das mit den engen Zeilen hinbekommen.
Alles zur Wahlanfechtung kannst Du im § 19 BetrVG nachlesen.
MfG
Angie
Erstellt am 28.04.2010 um 13:06 Uhr von justus
hallo
wir sind um die 450 mitarbeiter ich hatte gelesen das es alphabetisch oder per los enschieden wird wie die reihenfolge bestimmt wird da wir aber eine personenwahl haben denke ich wird das alphabetische zählen
Erstellt am 28.04.2010 um 13:25 Uhr von Tanzbär
Bei 450 Mitarbeitern und Personenwahl wird aber nichts alphabetisch geordnet. Da stehen sie auf der Wahlliste, wie auf dem Wahlvorschlag.
Erstellt am 28.04.2010 um 13:35 Uhr von justus
wir wählen für 3 werke einen betriebsrat wie setz sich denn der wahlvoeschlag zusammen und im betriebsverfassungsgesetz §34 abs.1 steht doch alphabetisch oder §10 abs.1 daß das los entscheiden wie soll man da denn noch durchsteigen ;)
Erstellt am 28.04.2010 um 13:47 Uhr von Angie
Justus, Justus,
Du surfst ja ganz schön durch die Gesetzte. Bist aber auf der falschen Welle.
Für Dich ist § 20 WO zuständig.
§10 WO regelt die Auslosung der Listennummern bei mehreren Listen
§n 34 WO habe ich dir oben bereits erklärt ==> trifft für Dich nicht zu.
MfG
Angie
Erstellt am 28.04.2010 um 13:50 Uhr von poldiebaby
Was hast du denn für ein Betriebsverfassungsgesetz ? In meinen Betriebsverfassungsgesetz steht bei den §§ nichts zur Wahl, es gilt die Wahlordnung !
Erstellt am 28.04.2010 um 13:53 Uhr von justus
es wurden ja aus drei voeschlagslisten eine gemacht
Erstellt am 28.04.2010 um 13:56 Uhr von poldiebaby
Ja aber geht das denn so ? Dann hättet Ihr meines erachtens nach eine Listenwahl machen müssen !
Erstellt am 29.04.2010 um 12:26 Uhr von justus
hallo
und wie bekomme ich jetzt raus was richtig gewesen wäre?
Erstellt am 29.04.2010 um 13:07 Uhr von rkoch
Ganz einfach:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrvgdv1wo/gesamt.pdf
Lies Dir §6 davon durch, insbesondere Abs. (6).
Und weiter §11.
Ach lies einfach alles :-)
Eins ist klar: Eure Wahl ist nicht ordnungsgemäß abgelaufen, der BR wird auf jeden Fall bei Wahlanfechtung aufgelöst, das kann aber ein, zwei jahre dauern.
Und ihr habt es vermutlich geschaft sogar eine Wahl durchzuziehen die Nichtig ist. Damit kann der BR jederzeit für nichtexistent erklärt werden, das wäre insbesondere daher auch tragisch, da alles was dieser BR bis zur Nichtigkeitserklärung gemacht hat nichtexistent wird.
Erstellt am 29.04.2010 um 13:14 Uhr von justus
danke das hat mir schon etwas weiter geholfen und wie kann ich jetzt gegen die wahl angehen
Erstellt am 29.04.2010 um 13:27 Uhr von justus
naja wir hatten gerade erst die wahl dann würde ja erst der alte br weiter machen oder nicht
Erstellt am 29.04.2010 um 18:08 Uhr von nicoline
justus,
bis gerichtlich festgestellt ist, ob die Wahl nichtig ist oder nur ungültig, bleibt der neue BR im Amt. Aber wie rkoch schon sagte, dass könnte dauern!