Briefwahl..Pflicht??
Hallo, Wir haben am 07.05. Wahl... Ich bin als Ersatz im WV für den kranken WVV eingesprungen. Bin auch BRV. Habe feststellen müßen, daß die 2 anderen aus dem WV sich nicht mit irgendetwas beschäftigt haben... bin natürlich nicht begeistert.. Bei uns in der Firma ist natürlich dicke Luft wegen der Wahl.. Viele möchten einen BR .. Andere nicht. Heute kam der Bruder unseres Chefs bei mir an und sagte... Eh. Ich will Briefwahl machen... mach mal alles klar da... Ich antwortete .. ich sag den anderen Bescheid.. was ist den der Grund... Ich bin im Urlaub und kann nicht kommen.. Da ich sowie schon fast alles regele.. habe ich zu meiner kollegin gesagt, daß sie sich mal kümmern könne.. Hier endlich meine frage... Ein WV kann Briefwahl ermöglichen.. aber muß er es auch?
Community-Antworten (2)
27.04.2010 um 20:33 Uhr
Ah ja... habe noch vergessen anzumerken... Meine Kollegin vom WV hat versucht zwei Adressen von AN im Personalbüro zu bekommen. Sie hat diese nicht erhalten.. sodaß die zwei Kollegen garnicht von der Wahl erfahren können.. wäre es denen gegenüber gerecht wenn der Bruder vom Chef die Möglichkeit bekommen würde??????
Könnte man theoritisch sagen.. Hallo Herr ..... haben nicht alle Adressen von kranken Mitarbeitern erhalten.. und um die Gerechtigkeit und Gleichheit für Alle AN zu haben schließen wir Briefwahl vollständig aus?
27.04.2010 um 21:58 Uhr
Hanne, sodaß die zwei Kollegen garnicht von der Wahl erfahren können Briefwahlunterlagen werden verschickt, wenn AN dieses beim WV beantragen, oder, wenn der WV beschlossen hat, weit entfernte Betriebsteile per Briefwahl an der Wahl teilnehmen zu lassen, oder, wenn bekannt ist, dass AN, aufgrund der EIGENART IHRER BESCHÄFTIGUNG am Wahltag nicht im Betrieb sein können (Heimarbeiter, Außendienstler). Außerhalb dieser drei genannten Gründe, ist der WV zu rein gar nichts verpflichtet, oder trägt die Verantwortung.
wäre es denen gegenüber gerecht wenn der Bruder vom Chef die Möglichkeit bekommen würde?????? Wenn der Bruder des Chefs wählen darf und Briefwahlunterlagen anfordert, sind sie ihm auszuhändigen. Ob Kranke, im Urlaub, in Elternzeit, in Sonderurlaub etc. von der Wahl erfahren ist NICHT AUFGABE des WV!
Könnte man theoritisch sagen. Hallo Herr ..... haben nicht alle Adressen von kranken Mitarbeitern erhalten.. und um die Gerechtigkeit und Gleichheit für Alle AN zu haben schließen wir Briefwahl vollständig aus? Könnte man, aber ohne jede rechtliche Grundlage
*Ein WV kann Briefwahl ermöglichen.. aber muß er es auch? * JA, aus den angegebenen Gründen!
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