Erstellt am 27.04.2010 um 10:05 Uhr von Tanzbär
Wenn gar keine Liste eingereicht ist, dann habt ihr "keine gültige Vorschlagsliste" und da sagt duie Wahlordnung ...
Erstellt am 27.04.2010 um 15:07 Uhr von rolfo
Wurde keine Vorschlagsliste eingereicht muss der WV eine Nachfrist von 1 Woche setzen. Kommt auch da nichts ist die Wahl für gescheitert zu erklären.
Gibt es aber nur weniger Bewerber als normalerweise vorgescvhrieben sind, gibt es keine Nachfrist und der BR wird reduziert auf die nächste oder übernächste vorgeschriebene Grösse, d.h. bei euch auf 5 ggf. auf 3 oder sogar 1 BRM.
Erstellt am 27.04.2010 um 16:21 Uhr von BRWahlvorstand
Danke für die Antwort. Für die Reduzierung ist also kein neues Wahlausschreiben notwendig?!
Erstellt am 27.04.2010 um 22:39 Uhr von sueton
Hallo!
Nein,ein neues Wahlausschreiben ist nicht notwendig.Ein veröffentlichter Beschluss des WV reicht.