Guten Tag werte Mitstreitende
folgende Frage steht bei uns zur Diskussion
wir erhielten fristgerecht einen Antrag auf nachträgliche Stimmabgabe. Dieser Termin wurde auch fristgerecht an alle kommuniziert und steht nun an.
Es erreichte uns eine Anfrage eines Wahlberechtigten einen Tag nach der Wahl, ob er diesen Termin auch wahrnehmen kann, da er wegen Krankheit nicht an der Wahl teilnehmen konnte.
Ist das machbar?

siehe erklärend hierzu die Antwort auf die 1. Antwort