Kann eine Kollegin trotz bereits laufender Wahl die Wahl anfechten ?
Unsre Br Wahl ist am 04.05.2010. Eine Kolleginn hat aber verpasst sich in die Vorschlagsliste einzutragen.( Frist abgelaufen ) Der WV hat aber alle Fristen ordnungsgemäß eingehalten selbst auf einer Betriebsversammlung ist hingewiesen worden das jeder der möchte sich in die Liste eintragen kann.Die Kolleginn schiebt jetzt eine Welle ohne Ende und droht die Wahl anzufechten und schreckt auch nicht davor zurück im Betrieb alle Leute aufzuhetzen. Was kann man dagegen machen ? Und kann sie die Wahl enfechten ?
Community-Antworten (2)
18.04.2010 um 17:24 Uhr
Wenn der WV die WO eingehalten hat, hat er keine Chancen und man sollte sich dann auch nicht verrückt machen lassen. Man kann dem Koll. ja als WV einen Wecker schenken, damit er bei der nächsten Wahl nicht wieder alles verschläft.
Ich würde wenn einer solche Wellen macht als Person die dem WV nahe steht diesem einen billigen Wecker schenken, gibt es ja teils für 2-3 €. Der WV darf so etwas selbst verständlich nicht. Er darf aber sagen, soory aber Du kommst zu spät.
19.04.2010 um 09:10 Uhr
Hallo Pusteblume! Etwas sarkastisch,unser erwin,aber Recht hat er.Wer zu spät kommt,den bestraft die WO. Anfechtbar ist hier gar nichts.
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