Betriebsratsmitglieder
Bei Erstellung des Wahlausschreibens war die Betriebsgröße 390 (9 Mitglieder zu wählen). Nun ist die Mitarbeiteranzahl in kürzester Zeit auf 440 gestiegen (wären dann 11 Mitglieder). Darf der Wahlvorstand bei laufender Wahl die Anzahl der Personen erhöhen??? Gibt es dazu einen Gesetzestext??
Wäre schön, wenn wir schnell Bescheid bekommen könnten, da unsere Wahl gestern stattgefunden hat.
Community-Antworten (5)
25.05.2018 um 12:05 Uhr
Nein! Darf er nicht! Ggf. könntet Ihr die Wahl anfechten wegen falscher Bestimmung der Betriebsgröße, dann gibt es zumindest eine geringe Möglichkeit dass das Wahlergebnis von Rechts wegen korrigiert wird.
25.05.2018 um 15:52 Uhr
Na das hat der Arbeitgeber aber geschickt gemacht. Er hat gewartet , bis das Wahlausschreiben hängt und erst dann eingestellt. Natürlich ist er dem bisherigen BR gegenüber (den es gibt? ) seinen Informationspflichten aus dem § 92 BetrVG nicht nachgekommen. Wäre es anders gewesen, hätte der WV wohl gleich ein größeres Gremium ausgeschrieben.
25.05.2018 um 16:09 Uhr
Ich würde hier nicht immer gleich auf den Arbeitgeber schimpfen wollen. Manches Mal ist auch der WV daran schuld...
26.05.2018 um 09:37 Uhr
Die Grösse des Betriebsrates wird nach Anzahl der AN an Hand der aktuellen Wählerliste bestimmt. AN die nach Aushängen der Wählerliste eingestellt werden, zählen da also zu den derzeitigen Wahlen nicht!
26.05.2018 um 09:54 Uhr
Dicht daneben ist auch vorbei - der WV berücksichtigt bei der Feststellung der Größe des zu wählenden BR nicht nur die Zahl der Wahlberechtigten am Stichtag, sondern auch den Trend. Den sollte er kennen. Und gerade wenn die Zahl der AN so kurzfristig ansteigt, muss da wohl etwas schief gelaufen sein.
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