Erstellt am 17.04.2010 um 19:54 Uhr von nicoline
Hanne,
Seit 01.06.09. bei uns eingestellt auf ***basis???***.
Ich vermute mal, Du meinst 400 € Basis, oder?
*Allerdings soll sie im Winther einige Zeit nicht gearbeitet haben weil sie schon zu viele Stunden auf dem Zettel hatte.*
Mal abgesehen davon, ob eine solche Vorgehensweise bei einer 400€ Beschäftigung korrekt ist, wenn das Arbeitsverhältnis während der Zeit, wo sie nicht gearbeitet hat, weiterhin Bestand hatte, ist es, aus meiner Sicht, egal,ob sie gearbeitet hat oder nicht. Das müsste der WV abklären und die Wählerliste notfalls ergänzen. Man möge mich berichtigen, oh Experten, wenn ich damit falsch liege ;-))
Wurde die Vorschlagsliste als gültig erklärt?
Erstellt am 17.04.2010 um 20:01 Uhr von Hanne
Nein wurde sie noch nicht.. wegen krankheit...
Aber muß die Person um die es sich handelt nicht persöhnlich.. bzw schriftlich... bemängeln dass sie sich nicht auf der Wählerliste befindet?
Erstellt am 17.04.2010 um 20:17 Uhr von nicoline
Hanne,
*Nein wurde sie noch nicht.. wegen krankheit...*
ääähhhm, jetzt bin ich einigermaßen verwirrt. Wenn das Wahlausschreiben am 23.03. ausgehängt wurde, dann war am 07.04. (eigentlich am 06.04.!!) auch Ende der Frist, zur Abgabe der Wahlvorschläge und der WV ist verpflichtet, unverzüglich zu entscheiden, ob die Liste gültig ist oder nicht, also spätestens am 09.04. (eigentlich am 08.04). Was hat denn der Rest des WV die ganze Zeit gemacht? Noch Winterschlaf?
*Aber muß die Person um die es sich handelt nicht persöhnlich.. bzw schriftlich... bemängeln dass sie sich nicht auf der Wählerliste befindet?*
Tja, wenn man sich zur Wahl aufstellen läßt, sollte man sich eigentlich schon versichern, ob man in der Wählerliste steht. Jetzt wo dem WV aber zur Kenntnis gelangt ist, dass sie fehlt, muss er sich drum kümmern, ob sie nachgetragen werden muss, denn er hat die Wählerliste bis zum letzten Tag der Stimmabgabe zu pflegen!
Erstellt am 17.04.2010 um 21:43 Uhr von Hanne
Hallo Nicoline...
Der Grund warum mir gerade diese Sache etwas sauer aufstößt ist folgender.
Ich bin im noch bestehenden BR V. Die Listenführerin ist im Betrieb rumgelaufen, und hat damit argumentiert, daß sie kandidiert weil der jetzige BR zu viel Zeit damit verschwendet
Protokolle zu schreiben.. Wir haben aber eine Menge erreicht.. und 5 Kündigungen abwenden können ( in 2,5 Jahren) Sie ist der Meinung, daß man die Belange auch ohne Schriftliches festzuhalten und nur mit Gespräche mit der GL Probleme regeln könne.. Die Zeit solle man lieber mit Arbeit verbringen und Kollegen unterstützen... Jetzt wo sie aber ein Problem hat ist sie der Meinung man hätte sich sofort darum zu kümmern.
Erstellt am 17.04.2010 um 21:49 Uhr von sueton
Volle Zustimmung für Nicoline.Ich möchte hier auch wirklich appelieren,als WV sich so kundig zu machen,wie geht.P.S.Auch das muß der AG bezahlen.Abgesehen davon ist es wohl nur ein Ausdrucksfehler,daßder WV Vorsitzende die Wählerliste erstellt hat!Hoffentlich?!
Erstellt am 17.04.2010 um 21:55 Uhr von nicoline
Hallo Hanne,
rein emotional kann ich Dich schon verstehen, aber, bei der Durchführung der Wahl haben Emotionen nun mal nichts zu suchen! Als WV könnt Ihr froh sein, wenn die Kandidatin Euch nicht richtig Ärger macht, weil immer noch nicht beschlossen ist, ob die Liste gültig ist und außerdem scheinen auch die Fristen falsch! Ich würde empfehlen, die Wahl jetzt ganz sachlich und vorschriftsmäßig abzuwickeln! Wenn Ihr damit Schwierigkeiten habt, wendet Euch an die Gewerkschaft oder eventuell Euren Schulungsreferenten, so Ihr denn einen hattet! Und als noch amtierender BR, der gleichzeitig WV ist, kommt man noch leichter in den Verdacht der Wahlmanipulation, als es einem WV sowieso schon häufig angedichtet wird!
Erstellt am 17.04.2010 um 23:27 Uhr von sueton
Nochmal,s.O.!Mit Aushang des Wahllausschreibens ist die Wahl eröffnet und muß auch zwingend die Wählerliste ausliegen für eventuelle Einsprüche.Diese haben aber eine Frist von drei Werktagen,wenn die Mehrheit der AN in der Regel in dieser Zeit anwesend ist.Wurde also das WA am 23.03.10 ausgehängt und damit die Wählerliste öffentlich zur Einsicht freigegeben(wer drin steht,ist übrigens Ermessensspielraum des WV) ist m.E. am 26.03.10 spätestens um Mitternacht Schluss!Gesetz ist nunmal Gesetz und an üble Nachrede muß man (oder Frau) sich gewöhnen,wenn man:-) sich für die Kollegen/innen einsetzt.Manchmal merkens die gar nicht mal.Das Los des Ehrenamtes.
Diese Fristen machen einen fertig.2 Wochen natürlich nach Aushang des WA!Sorry
Erstellt am 18.04.2010 um 01:30 Uhr von nicoline
sueton,
*Diese haben aber eine Frist von drei Werktagen,*
Dieses dürfte in Deinen "Wahlhilfsunterlagen" vermerkt sein für das
***vereinfachte Wahlverfahren!***
§ 30 Wahlvorstand, Wählerliste
(2) Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können mit Wirksamkeit für die Betriebsratswahl nur vor Ablauf von drei Tagen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden.