Wahlberechtigung
Guten Morgen zusammen,
kurze Frage. Wer darf in einem Unternehmen den Betriebsrat wählen? Die Mitarbeiter allgemein ist bekannt, aber auch Kollegen die zB. drei Tage, drei Wochen, dem Unternehmen angehören?
Aufstellen lassen kann sich jeder der min. sechs Monate dem Betrieb zugehört. Aber wer darf wählen ? Auch Mitarbeiter erster Stunde an?
Community-Antworten (2)
16.04.2010 um 11:17 Uhr
@Dreamliner, wenn z. B. am 1. Mai bei euch die Wahl stattfindet und an diesem Tag ein neuer Kollege anfängt, der kein Leitender ist, dann darf er natürlich wählen. § 7 BetrVG
Nachtrag!
- Mai ist ein bescheuertes Beispiel! Dann nehmen wir eben den 3. Mai!
16.04.2010 um 11:49 Uhr
@Dreamliner,
Aufstellen lassen kann sich jeder der min. sechs Monate dem Betrieb zugehört
Dieses bezieht sich auf den letzten Wahltag.
Bedeutet, wenn man am letzten Wahltag die 6 Monate hat, kann man sich aufstellen lassen, also auch, wenn die Liste vor Ablauf der 6 Monate erstellt wird.
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