Erstellt am 15.04.2010 um 14:35 Uhr von DonJohnson
Der WVV läd innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses zu der konstituierenden Sitzung ein. Das heißt aber nciht, dass diese in der Zeitspanne abgehalten werden muß. Tut er es nciht, ist das eine grobe Pflichtverletzung...
Erstellt am 15.04.2010 um 14:40 Uhr von pitsieben
@ KölnerEngelchen,
vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der WV die Mitglieder des BR`s konstituirenden Sitzung einzuladen. Der Termin sollte spätestens der Tag der Beendigung der Amtszeit des alten BR`s sein.
Wenn der WV nicht einlädt, können die BR-Mitglieder aus eigener Initiative zur ersten Sitzung zusammentreten.
Siehe auch Kommentar von Däubler zum § 26 BetrVG ab Rn 7.