Erstellt am 13.04.2010 um 20:38 Uhr von MonaLisa
@Georg,
für die bereits abgegebenen Listen sicherlich nicht!
Abgegeben ist abgegeben.
Sollte sich bei der Prüfung der Liste durch den Wahlvorstand ergeben, dass doppelte (bei mehreren abgegebenen Listen) Stützunterschriften geleistet wurden, könnte es passieren, dass es durch - dann notwendige Streichungen - zu wenig Unterschriften auf der Liste sind. In so einem Fall gibt es eine Nachfrist von 3 Tagen - also um einen 'heilbaren Mangel'.