Unser Unternehmen soll in den kommenden Wochen mit dem Mutterkonzern fusioniert werden. Aktionärsversammlung ist für 17.Mai 2010 eingeplant, auf der die Fusion endgültig beschlossen wird. Nach Eintragung im Handelsregister erlischt damit unser Unternehmen.
Spätestens am 31. Mai endet das Amt des bisherigen Betriebsrates.
Müssen wir trotzdem nochmal einen neuen Betriebsrat wählen?
Dürfen wir uns ohne Neuwahl auf Zusagen/Absichtserklärungen des Arbeitgebers verlassen?
Was meint die "Gemeinde"?
Danke und Gruß mille