Erstellt am 13.04.2010 um 11:42 Uhr von BentoBox
Was passiert denn mit Eurem Betrieb?
Erstellt am 13.04.2010 um 11:52 Uhr von mille
Unser Betrieb bleibt in seiner Funktion weiterhin bestehen, aber eben mit dem Mutterkonzern fusioniert, so dass unser Unternehmensname untergeht.
Der Betrieb des Mutterkonzerns hat bereits einen Betriebsrat.
mille
Erstellt am 13.04.2010 um 11:57 Uhr von BentoBox
Wenn Euer Betrieb bestehen bleibt, dann verstehe ich die Frage nicht.
Erstellt am 13.04.2010 um 12:01 Uhr von knorr
Wenn das alles so ist, wie ich es verstehe, dann müsst ihr einen neuen BR wählen, der dann nach den Wahlen mit dem anderen BR einen Gesamtbetriebsrat, oder je nach Konstellation einen Konzernbetriebsrat bildet.
Für genauere Auskünfte müsstest Du allerdings schon detaillierter fragen.
Erstellt am 13.04.2010 um 12:02 Uhr von Petrus
Kommt drauf an, was sich bei Euch ändert...
[Glaskugelmodus an]
Ihr habt heute eine XY DEutschland AG mit den Töchtern XY Hamburg GmbH, XY Berlin GmbH, XY Köln GmbH und XY München GmbH. Diese verschmelzen zur XY DEutschland AG mit den Betriebsteilen HH, B, K, M und Zentrale. Dann wählen alle Betriebsteile weiterhin ihren eigenen BR. Das einzige, was sich ändert, ist, dass statt des fakultativen KBR zwingend ein GBR zu bilden ist.
[Glaskugelmodus aus]
Erstellt am 13.04.2010 um 15:19 Uhr von mille
Sorry, muss näher erläutern. Unser Betrieb ist in dem gleichen Gebäude wie die Mutter, aber ansonsten in der Gesamtstruktur strikt getrennt (z.B. unterschiedliche Stockwerke, eigene EDV, etc.). Meine Frage betraf eigentlich mehr die diesjährige Neuwahl des BR.
mille
Erstellt am 13.04.2010 um 15:43 Uhr von BentoBox
Was passiert mit Eurem Betrieb?