Die erforderliche Anzahl der Stützunterschriften soll doch verhindern, dass völlig aussichtlose Wahlvorschläge zur Wahl zugelassen werden.
19 Unterschriften hat man ja schon allein dadurch, dass die schriftl. Zustimmung des Bewerbers bereits als Stützunterschrift gilt. Dann sehe ich den Sinn von Stützunterschriften nicht.
Vielen Dank für die Antworten zum unteren Teil. Hab´ aber eine weitere Frage.
Wir sind ein Betrieb mit 290 Mitarbeitern. Bei uns gibt es nur eine Vorschlagsliste, auf der 19 Mitarbeiter für die Betriebsratswahl vorgeschlagen wurden und auch Interesse haben im BR mitzuarbeiten. Wenn es nur eine Liste gibt kommt ja nun die Personenwahl (=Mehrheitswahl) zum Tragen. Leider gibt es nun Unstimmigkeiten darüber, ob die Anzahl der Stützunterschriften (=14), die benötigt werden pro Kandidat gilt, oder ob die Vorschlagsliste als eine Liste gilt und somit nur 14 Unterschriften für die gesamte Vorschlagsliste reichen.