Ahnungslos,
1/20 = 5%
5% von 290 = 14,5 mindestens, da es eine 0,5 Unterschrift nicht gibt also 15!
Wenn Ihr 19 Kandidaten habt, braucht Ihr eigentlich keine Unterschriften mehr. Bei 290 MA werden 9 BRM gewählt. Bleibt es bei der einen Liste, werden mindestens 10 Kandidaten nicht in den BR einziehen. Bist Du Dir Deiner Sache so sicher, dass Du in den BR einziehst? Brauchst keine Wahlwerbung??? Bei nur einer Liste, werden Personen gewählt und die allerbeste Wahlwerbung ist das Gespräch mit den Kollegen, beim Sammeln der Stützunterschriften. Und ob nicht doch noch eine zweite Liste kommt, kann niemand garantieren!
rolfo,
*Die Zustimmung zur Bewerbung ist aber nicht automatisch eine Stützunterschrift.*
Das wird in den Kommentaren DKK und Fitting etwas anders dargestellt.
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
Schneider/Homburg, Anhang 1, § 6 WO BetrVG, III. Inhalt der Vorschlagslisten Rn 30
Unabhängig von der Unterschrift, mit der die Bereitschaft zur Kandidatur erklärt wird, kann ein Wahlbewerber auch bei den Stützunterschriften mitunterzeichnen
***(LAG Hamm 5. 1. 79 – 3 TaBV 116/78, das sogar davon ausgeht, die mit der Unterschrift erklärte Bereitschaft zur Kandidatur beinhalte auch die Erklärung, diesen Vorschlag zu unterstützen, so dass die sich auf die Bereitschaft zur Kandidatur beziehende Unterschrift des Bewerbers bei der Ermittlung der Zahl der für einen Wahlvorschlag abgegebenen Stützunterschriften mitzuzählen sei).***
***Liegt eine Unterschrift vor, ist aber nicht erkennbar, ob es sich um die Zustimmung des Bewerbers zu seiner Kandidatur handelt oder um die Stützunterschrift, ist im Zweifel davon auszugehen, dass mit der Unterschrift der Wahlvorschlag gestützt werden soll (**Fitting, a. a. O.**).***