Erstellt am 12.04.2010 um 14:17 Uhr von Pappnase
Hi delphi,
dazu habe ich ein paar Fragen :
1. Was ist ein Inspektor, leitender Angestellter oder AG?
2. Wenn er im BR ist, muß er ja auf der Wählerliste gestanden haben. Warum ist das nicht beanstandet worden.
Den/die Vorsitzende/n wählt der BR aus seiner Mitte per Mehrheitsbeschluss.
Viele Grüße
Erstellt am 12.04.2010 um 14:23 Uhr von delphi
Hallo,
der Inspektor ist für die Zusteller verantwortlich. Sozusagen der Vorgesetzte der Zusteller.
Er steht auf der Wählerliste und jetzt geht es darum ob es Sinn hat dieses zu beanstanden. Die Wahlen finden erst noch statt.
Erstellt am 12.04.2010 um 14:37 Uhr von Petrus
Wie viele Inspektoren gibt es denn? Stellen die neue Zusteller ein oder entlassen sie selbige? Oder verteilen sie als Vorgesetzte das Zustellgut auf die Zusteller? Oder was sonst?
Langer Rede kurzer Sinn: Es gibt Vorgesetzte, die auch leitende Angestellte sind; die meisten Vorgesetzten sind es nicht.
Erstellt am 12.04.2010 um 14:46 Uhr von delphi
Achso, ok .. es gibt 4 Inspektoren und ca. 250 Zusteller. Die Inspektoren verwalten die Zustellbezirke, sie können Zusteller einstellen oder ggf. auch entlassen. Das Verteilen des Zustellgutes übernehmen sie nicht.
Erstellt am 12.04.2010 um 17:11 Uhr von Petrus
> sie können Zusteller einstellen oder ggf. auch entlassen
Das deutet auf einen "Leitenden" hin... Damit wäre anhand des §5(3) BetrVG vom Wahlvorstand zu prüfen, ob sie es auch tatsächlich sind.
Wenn ja, dann gehört die Inspektoren nicht zu den Arbeitnehmern im Sinne des Gesetzes und dürfen den BR weder wählen noch sind sie zum BR wählbar.