Hallo, besteht eine Mitteilungspflicht des Wahlvorstandes gegenüber den Langzeitkranken und in Elternzeit befindlichen Personen dass an einem bestimmten Tag eine Betriebsratswahl stattfindet - um sich auch auf die Vorschlagsliste einzutragen?

Aber wie weiss ein Langzeitkranker wann die Wahlvorschlagslisten aushängen um sich einzutragen. Die Briefwahl ist soweit klar. Mir geht es um diese 14 Tage in dem die Wahlvorschlagsliste aushängt. Wenn der Langzeitkranke die Briefwahl bekommt ist es ja zu spät um sich aufstellen zu lassen.