Erstellt am 10.04.2010 um 17:20 Uhr von Shadowweaver
Hallo Jacky,
ist der Mitarbeiter zur Zeit noch in England und für wie lang noch?
Hoffe die Infos können dir helfen.
Montage -und Aussendienstmitarbeiter sind dem Betrieb wahlberechtigt,in dem sie eingegliedert sind.Dies ist der Betrieb,dessen Leitung dem Beschäftigten gegenüber weisungsbefugt ist.
Im Ausland eingesetzte Mitarbeiter sind wahlberechtigt,wenn sie nur vorübergehend nicht im Inland eingesetzt werden bzw nur vorübergehend in einer betrieblichen Organisation im
Ausland eingegliedert werden.
Erstellt am 10.04.2010 um 18:50 Uhr von Jacky
Hallo Shadowweaver,
erstmal vielen Dank für die Hilfe.
Ja, der Mitarbeiter ist z.Zt. in England und zwar jetzt noch für 1,8 Jahre. Weisungsbefugt ist wohl der Chef der engl. Niederlassung. Dieses vorübergehend tja, er kommt nach diese Zeit wieder nach Deutschland. In England wird er vorbereitet auf die leitende Tätigkeit in Deutschland, z. Zt. ist er aber nicht leitend. Theoretisch könnte er sich wählen lassen (falls er gewählt wird) da er z.Zt. auf der Wählerliste steht und in 1,8 Jahren als Leitender und BR zurückkommen. Irgendwas stört mich daran doc h sehr.
Erstellt am 11.04.2010 um 16:32 Uhr von Shadowweaver
Also nach dem was du schreibst ist er hier in deutschland nicht wahlberechtigt da er im englischenBetrieb eingegliedert ist und wenn er definitiv als leitender Angstellter wieder kommt hat sich das sowieso erledigt.Da sind deine Zweifel schon mehr als berechtigt und mehr als verständlich.