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Stichtag für diese Berechnung ist der Tag der Veröffentlichung des Wahlausschreibens (§ 5 Absatz 1 Satz 3 WO). Jetzt nimmt man die beiden ermittelten Zahlen und teilt sie erst durch 1, dann durch 2, dann durch 3 usw. Dadurch erhält man zwei Zahlenreihen mit den Ergebnissen der Divisionen (das sind die "Teilzahlen"). Jetzt zählt man einfach noch entsprechend der Anzahl der Sitze im Betriebsrat die höchsten Teilzahlen aus und ermittelt, wie viele dieser höchsten Teilzahlen ("Höchstzahlen") aus der Ausgangszahl der Frauen oder der Männer stammen.
Beispiel: Im Betrieb sind 48 Frauen und 128 Männer tätig. Das macht insgesamt 176 Arbeitnehmer, also besteht der Betriebsrat nach § 9 BetrVG aus 7 Mitgliedern. Als erstes teilt man nun für die Frauen 48 durch 1, dann durch 2, dann durch 3 usw. Die "weibliche Zahlenreihe" lautet also: 48 - 24 - 16 - 12 - 9,6 - 8 ... Dasselbe macht man mit der Anzahl der männlichen Arbeitnehmer. Die "männliche Zahlenreihe" lautet dann: 128 - 64 - 42,66 - 32 - 25,6 - 21,33 ... Da der Betriebsrat aus 7 Mitgliedern besteht, muss man nun die 7 höchsten Zahlen aus den beiden Zahlenreihen und ihre Herkunft aus der "männlichen" oder der "weiblichen" Zahlenreihe ermitteln. Das Ergebnis lautet: 128 (männlich), 64 (männlich), 48 (weiblich), 42,66 (männlich), 32 (männlich), 25,6 (männlich), 24 (weiblich). Also stehen den Frauen, die im Beispielsfall das Geschlecht in der Minderheit bilden, mindestens 2 Sitze im Betriebsrat zu, da (nur) 2 der 7 höchsten Höchstzahlen aus der "weiblichen Zahlenreihe" stammen.
Die Mechanik dieses Höchstzahlverfahrens ist nicht ohne Weiteres zu durchschauen. Im Prinzip führt es jedoch zu einer in etwa gleichen prozentualen Stärke des Geschlechts in der Minderheit in der Belegschaft wie im Betriebsrat; im obigen Beispiel haben die Frauen zum Beispiel einen Anteil von 27,3 % an der Belegschaft und Anspruch auf mindestens 28,6 % der Sitze im Betriebsrat. Die "richtige" Abbildung der Geschlechterquote aus der Belegschaft im Betriebsrat wird immer Probleme bereiten, da man es mit Menschen zu tun hat, die man nicht teilen kann. Man muss daher ein Zuteilungsverfahren finden, das Bruchteile oder Nachkommawerte vermeidet und dennoch zu einer möglichst genauen Verteilung entsprechend der Quote führt.