Erstellt am 12.04.2018 um 13:52 Uhr von RoterFaden
Dazu müssten wir wissen, wieviele Wahlberechtigte MA im jeweiligen Geschlecht
es bei euch gibt. Die Verteilung wird nach dem d'Hondtschen Prinzip errechnet -
theroretisch ist es möglich, dass 4 Stimmen nicht für einen BR-Platz ausreichen.
Erstellt am 12.04.2018 um 14:00 Uhr von Pjöööng
Der § 15 (5) Satz 2 der WO enthält keine Einschränkung auf Listen die mindesetns einen regulären Listenplatz erhalten haben. Somit sind diese beiden Frauen automatisch gewählt.
Erstellt am 12.04.2018 um 14:40 Uhr von nicoline
RoterFaden,
hast du die Frage eigentlich wirklich verstanden?
Erstellt am 12.04.2018 um 15:58 Uhr von RoterFaden
Nicoline,
huch, ich dachte ja... ich geh mal nachlesen...
Erstellt am 12.04.2018 um 16:01 Uhr von nicoline
Erstellt am 12.04.2018 um 17:01 Uhr von Catweazle
Um in den BR zu kommen muss man auch gewählt sein. Die Liste mit den vier Stimmen hat kein Sitz bekommen. Nach meiner Meinung kann dann auch zu keinem Listensprung kommen.
Erstellt am 12.04.2018 um 17:30 Uhr von celestro
"Die Liste mit den vier Stimmen hat kein Sitz bekommen. Nach meiner Meinung kann dann auch zu keinem Listensprung kommen."
Hätte die Liste KEINE Stimme bekommen, wäre ich bei Dir.
"Um in den BR zu kommen muss man auch gewählt sein."
Bei einer Mehrheitswahl rückt auch dann eine Person des Minderheitengeschlechtes ein (um die Quote zu erfüllen), wenn die Person nicht genug Stimmen hat. Das dies bei Verhältniswahl anders sein soll, macht mMn absolut keinen Sinn.
Erstellt am 12.04.2018 um 17:46 Uhr von Pjöööng
Zitat (Catweazle):
"Um in den BR zu kommen muss man auch gewählt sein. Die Liste mit den vier Stimmen hat kein Sitz bekommen. Nach meiner Meinung kann dann auch zu keinem Listensprung kommen."
Anderer Auffassung: FESTL Rn 28 zum § 25.
Erstellt am 12.04.2018 um 19:01 Uhr von Catweazle
Wer soll denn dann für die Quotenfrau bei Verhinderung nachrücken? Kaum zu glauben, dass es jemand von der 4-Stimmen-Liste sein kann.
Erstellt am 12.04.2018 um 21:34 Uhr von celestro
"Wer soll denn dann für die Quotenfrau bei Verhinderung nachrücken? Kaum zu glauben, dass es jemand von der 4-Stimmen-Liste sein kann."
Das brauchst Du auch nicht zu glauben, weil es natürlich nicht so ist. Entfällt der Grund für den Listensprung, so wird selbiger natürlich rückgängig gemacht. Die Liste, die den Sitz wegen des Listensprungs abgeben mußte, bekommt ihn somit zurück.