Hallo zusammen,

§15 des BtVfg regelt die Quote für das Geschlecht in der Minderheit (bei uns sind es die Männer). Je nachdem wie gewählt worden ist, kann es sein, dass sich der Betriebsrat nur aus dem Geschlecht, was in der Minderheit ist, zusammensetzt.
Lässt das BtVfg einem die Freiheit für beide Geschlechter eine Quote festzulegen, sodass Frauen und Männer vertreten sein müssen?