Letzte Woche wurde bei uns im Betrieb das Wahlausschreiben ausgehängt. Nun hat sich herausgestellt, dass die Anzahl der männl. Geschlechter im Wahlausschreiben und in der Wählerliste falsch ist. Kann der WV das Wahlausschreiben (Wählerliste sowieso) um die eine Zahl korrigieren oder ist das ein Anfechtungsgrund?