Alter Vorsitzender blockiert ...
Hallo Kollegen, wir haben am 21-22.04.10 BR-Wahltermin. Lt. Wahlausschreiben liegen an 4 verschiedenen Orten im Betrieb die Wählerlisten aus. Unser zur Zeit noch BR Vorsitzender hat seit heute Urlaub und ht die Wählerliste welche im BR Büro liegen sollte einfach eingeschlossen, somit ist keine Einsicht mehr im BR Büro möglich. Ich der stellvertr. Vorsitzende hatte, wegen Rückfragen aus der Belegschaft eine neue Liste beim Wahlvorstand beantragt, bekomme aber keine, da wir ja eine hätten. Nach noch anderen Vorfällen die vorher waren, haben wir den Verdacht das der jetzige noch Vorsitzende uns, also die andere Liste blockieren will und wird vom Wahlvorstand dabei unterstützt. Was können wir tun? Wäre das ein Grund zur Wahlanfechtung?
Community-Antworten (3)
06.04.2010 um 23:22 Uhr
Das wäre mit unter ein Grund den BR Vorsitzenden abzuwählen. Aber der Rehe nach. Was macht der BR Vorsitzende mit den Wahlunterlagen? Die gehören ganz allein zu dem Wahlvorstand und dessen Betriebsadresse. Zu dieser muß jedes Wahlvorstandsmitglied zu gang haben. Zum 2. Auch jedes Betriebsratsmitglied hat anrecht jederzeit in BR büro gehen zu können. Frage mich wie willst Du ihn vertreten wenn Du kein Zugang hast? Ich würde den BRV umgehend anrufen und ihm mitteilen das er diesen Mißstand umgehend beheben soll. Tut er dies nicht Schlüsseldienst kommen lassen die das Schloss ausbaut und ein neues einbaut. Auch wenn ihr das Hausrecht habt, würde ich die Vorgehensweise dem AG mitteilen. Dieser wird sich wegen der Kosten bestimmt vertrauensvoll an den BRV wenden.
06.04.2010 um 23:59 Uhr
JuergenSchw
Auch einmal den BRV auf den § 119 BetrVG hinweise, den er eigentlich kennen sollte und auch die möglichen Folgen für Ihn hieraus.
07.04.2010 um 13:50 Uhr
Hallo Kollegen, vielen Dank für die Antworten. Der Hinweis auf §119 war ein voller Schlag auf die 12. Hätte selbst darauf kommen müssen, aber in der ersten Aufregung .... O.K. Vielen Dank
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