Erstellt am 06.04.2010 um 15:56 Uhr von Petrus
Kommt drauf an...
Wenn euer Betrieb mehr als hundert Arbeitnehmer hat, davon allerdings einige "unter 18" sind, könnte das sein. Oder wenn feststeht, dass kurz nach der Wahl Einstellungen getätigt werden, so dass die ArbN-Zahl wieder über 100 steigt...
Im Zweifelsfall solltest Du den Wahlvorstand fragen, der kann Dir das bestimmt erklären.
Erstellt am 06.04.2010 um 17:56 Uhr von Shadowweaver
Hat der Wahlvorstand die Zahl der Betriebsratsmitglieder fehlerhaft berechnet ,kann eine Korektur nur erfolgen wenn sich die wahlberechtigten Arbeitnehmer auf die Änderung noch einstellen können.Dies ist der Fall wenn innerhalb der ersten 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreiben die Korrektur bekannt gegeben und gleichzeitig nach§9 Abs. 2 Satz 1 WO eine Nachfrist für die Einreichung der Wahlvorschläge gesetzt wird.Wird der Fehler erst später bemerkt so muss das eingeleitete Wahlverfahren abgebrochen werden.
Gruß