Erstellt am 15.04.2021 um 07:39 Uhr von UliPK
Kann dich da jetzt nicht wirklich einordnen, als HR Manager wohl eher nicht aber als Mitarbeiter der HR Abteilung kann es durchaus sein, dann halt etwas allgemeiner.
Ein Wahlvorstand besteht aus (mindestens) drei wahlberechtigten Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen des Betriebs.
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die mindestens 18 Jahre alt sind (§ 7 Satz 1 BetrVG).
Wichtig für dich dabei ist der § 5 BetrVG
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__5.html
Wenn da was in den Abs. 2 - 4 auf dich zutrifft kannst du nicht in den Wahlvorstand.
Erstellt am 15.04.2021 um 08:59 Uhr von Kratzbürste
Abgesehen vom rechtlichen. Im Wahlvorstand entsteht wohl eher kein Interessenkonflikt, aber als BR mit hoher Wahrscheinlichkeit.
Erstellt am 15.04.2021 um 13:52 Uhr von UdoWoe
Als HR-Manger beim BR mitzuarbeiten sehe ich als sehr kritisch. Ich gehe mal davon aus, dass der HR-Manager bei BVs mit dem BR in Verhandlung tritt. Dann müsste der HR-Manager einmal in seiner Funktion und einmal als BR-Mitglied mit sich selbst verhandeln. Oha. Das Ergebnis möchte ich nicht sehen.
Ein "normaler" HR-Mitarbeiter dürfte sicher in den BR. Aber das hat ein gewisses "Geschmäckle" in meinen Augen.
Erstellt am 15.04.2021 um 15:13 Uhr von Enigmathika
Es kommt sicher darauf an, wie das Wort "Manager" bei Euch gebraucht wird. Ist jeder HR-Mitarbeiter ein HR-Manager so wie im Krankenhaus im Case-Management jeder ein Case-Manager ist oder gibt es nur einen HR-Manager (als Leiter des HR-Managements)?
Off Topic: Bei uns heißt die Abteilung ganz freundlich "HR-Services".
Erstellt am 15.04.2021 um 15:13 Uhr von ganther
Man sollte doch Menschen ohne Vorurteile gegenüber treten. Der HR Mitarbeiter muss es für sich entscheiden und dann die Wähler. Gerade BRs sollten unvoreingenommen auf Menschen zugehen. Wenn man das nicht kann, sollte man sich auch mal selber hinterfragen
Erstellt am 16.04.2021 um 09:15 Uhr von xyz68
Ich finde die Konstellation sehr interessant.
Falls du nicht zu den leitenden Angestellten zählst kannst du natürlich zur Wahl aufrufen und dich auch in den Wahlvorstand wählen lassen und dich auch für die BR-Wahl aufstellen lassen.
Dann liegt es eh in der Hand der Wähler und jede Firma bekommt den BR, den die Mitarbeiter gewählt haben.
Erstellt am 16.04.2021 um 09:59 Uhr von Enigmathika
@UdoWoe "Dann müsste der HR-Manager einmal in seiner Funktion und einmal als BR-Mitglied mit sich selbst verhandeln. "
Das ist natürlich nur ein Scherz, oder? Wenn er als HR-Manager mit dem BR verhandelt, ist er als BRM rechtlich verhindert.
Erstellt am 16.04.2021 um 10:12 Uhr von Relfe
@Enigmathika
auf einem W.A.F. Seminar hat der Referent mal genau diese Konstellation angesprochen, die es tatsächlich gibt.
Die ist auch zulässig, nur hat der betroffene MA dann nach ca 1 Jahr das BR-Amt aufgegeben, weil er tatsächlich morgens als HR-MA und nachmittags als BRM über denselben MA unterschiedlich entscheiden musste.
Warum sollte das auch nicht gehen, diese Form von Interessenkonflikt schließt die Wahl zum BRM nicht aus, ist aber "unschön"
Erstellt am 19.04.2021 um 09:04 Uhr von Enigmathika
@Relfe, ja, das habe ich auch so in Erinnerung, aber ich meinte hier jetzt explizit die Aussage über das "mit sich selbst verhandeln".
Ich finde es schon ganz gut, wenn sich die HR-Abteilung mal daran erinnert, dass sie auch zu den Mitarbeitern gehört, die vom BR vertreten werden, und dass der BR nicht ihr Feind ist. Bei uns im Haus hat man manchmal den Eindruck, die wüssten das nicht.