Mitarbeiter aus HR Abteilung in BR?
Hallo Zusammen,
wir überlegen in Firma BR zu gründen. Darf ich grundsätzlich als HR Manager (also HR Abteilung Mitarbeiter) mit zwei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs zur Wahlversammlung einladen und dann im Wahlvorstand gewählt werden oder hat man hier Interessenkonflikt?
Community-Antworten (11)
15.04.2021 um 09:39 Uhr
Kann dich da jetzt nicht wirklich einordnen, als HR Manager wohl eher nicht aber als Mitarbeiter der HR Abteilung kann es durchaus sein, dann halt etwas allgemeiner.
Ein Wahlvorstand besteht aus (mindestens) drei wahlberechtigten Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerinnen des Betriebs. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die mindestens 18 Jahre alt sind (§ 7 Satz 1 BetrVG). Wichtig für dich dabei ist der § 5 BetrVG https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__5.html
Wenn da was in den Abs. 2 - 4 auf dich zutrifft kannst du nicht in den Wahlvorstand.
15.04.2021 um 10:59 Uhr
Abgesehen vom rechtlichen. Im Wahlvorstand entsteht wohl eher kein Interessenkonflikt, aber als BR mit hoher Wahrscheinlichkeit.
15.04.2021 um 15:52 Uhr
Als HR-Manger beim BR mitzuarbeiten sehe ich als sehr kritisch. Ich gehe mal davon aus, dass der HR-Manager bei BVs mit dem BR in Verhandlung tritt. Dann müsste der HR-Manager einmal in seiner Funktion und einmal als BR-Mitglied mit sich selbst verhandeln. Oha. Das Ergebnis möchte ich nicht sehen. Ein "normaler" HR-Mitarbeiter dürfte sicher in den BR. Aber das hat ein gewisses "Geschmäckle" in meinen Augen.
15.04.2021 um 17:13 Uhr
Es kommt sicher darauf an, wie das Wort "Manager" bei Euch gebraucht wird. Ist jeder HR-Mitarbeiter ein HR-Manager so wie im Krankenhaus im Case-Management jeder ein Case-Manager ist oder gibt es nur einen HR-Manager (als Leiter des HR-Managements)?
Off Topic: Bei uns heißt die Abteilung ganz freundlich "HR-Services".
15.04.2021 um 17:13 Uhr
Man sollte doch Menschen ohne Vorurteile gegenüber treten. Der HR Mitarbeiter muss es für sich entscheiden und dann die Wähler. Gerade BRs sollten unvoreingenommen auf Menschen zugehen. Wenn man das nicht kann, sollte man sich auch mal selber hinterfragen
16.04.2021 um 11:15 Uhr
Ich finde die Konstellation sehr interessant.
Falls du nicht zu den leitenden Angestellten zählst kannst du natürlich zur Wahl aufrufen und dich auch in den Wahlvorstand wählen lassen und dich auch für die BR-Wahl aufstellen lassen. Dann liegt es eh in der Hand der Wähler und jede Firma bekommt den BR, den die Mitarbeiter gewählt haben.
16.04.2021 um 11:59 Uhr
@UdoWoe "Dann müsste der HR-Manager einmal in seiner Funktion und einmal als BR-Mitglied mit sich selbst verhandeln. "
Das ist natürlich nur ein Scherz, oder? Wenn er als HR-Manager mit dem BR verhandelt, ist er als BRM rechtlich verhindert.
16.04.2021 um 12:12 Uhr
@Enigmathika
auf einem W.A.F. Seminar hat der Referent mal genau diese Konstellation angesprochen, die es tatsächlich gibt. Die ist auch zulässig, nur hat der betroffene MA dann nach ca 1 Jahr das BR-Amt aufgegeben, weil er tatsächlich morgens als HR-MA und nachmittags als BRM über denselben MA unterschiedlich entscheiden musste.
Warum sollte das auch nicht gehen, diese Form von Interessenkonflikt schließt die Wahl zum BRM nicht aus, ist aber "unschön"
19.04.2021 um 11:04 Uhr
@Relfe, ja, das habe ich auch so in Erinnerung, aber ich meinte hier jetzt explizit die Aussage über das "mit sich selbst verhandeln".
Ich finde es schon ganz gut, wenn sich die HR-Abteilung mal daran erinnert, dass sie auch zu den Mitarbeitern gehört, die vom BR vertreten werden, und dass der BR nicht ihr Feind ist. Bei uns im Haus hat man manchmal den Eindruck, die wüssten das nicht.
13.02.2025 um 11:59 Uhr
Hallo! Bei uns im Unternehmen (Konzern) ist der Vorsitzende des Betriebsrat direkt unserem Personalvorstand (oberster Chef der HR) unterstellt, also in einem Unternehmen mit mehreren tausend Mitarbeitern eine der höchsten Positionen in der HR. Seine Stellenbezeichnung ist sogar "Chairman of the works council". Man kann das natürlich auch positiv sehen, aber bei mir hinterlässt das definitiv das vorgenannte "Geschmäckle". Jetzt wundert mich nämlich auch gar nichts mehr. Wir sind ein zugekauftes Unternehmen und offiziell hieß es bei vertraglichen Änderungen, die oft nicht zu unseren Gunsten waren, wir sollen doch zum Betriebsrat gehen. In dem Fall der Konzernbetriebsrat, weil wir am Standort keinen haben. In unserem kleinen Unternehmen gab es die Notwendigkeit nicht, wir hätten immer einen direkten Draht zu unserem Geschäftsführer und es ließ sich immer eine Lösung finden. Dieser wurde kurz nach der Übernahme aber in den Frühruhestand geschickt. Wenn ich mit dem Konzernbetriebsrat gesprochen habe, hieß es aber immer, er sei für uns nicht zuständig. Hätte mir die Konstellation früher mal anschauen sollen, dann wäre ich auch früher drauf gekommen, einen eigenen BR zu gründen. Da sind wir gerade dabei, offiziell haben wir auch die volle Unterstützung des Unternehmens. Aber heute hat eines der "Gründungsmitglieder" / Initiatoren, der sich auch zur Wahl stellen wollte, plötzlich aus heiterem Himmel einen Versetzungsbescheid an den Konzernstandort bekommen. Keine Kündigung, das wäre ja eindeutig, sondern eine Versetzung. Das ganze drei Wochen vor der geplanten ersten Wahlversammlung und quasi direkt nach der Einladung zu ebendieser. Das fühlt sich schon ein wenig nach Sabotage an. Das Vertrauen in unseren Konzernbetriebsrat, der uns bei der Gründung unterstützen wollte, ist damit auch geschrumpft.
13.02.2025 um 16:30 Uhr
Naja ... auch wenn es "nur" eine Versetzung ist, ist das auch ziemlich eindeutig. Jedenfalls dann, wenn rein gar nichts darauf hingedeutet hat, das der Kollege versetzt werden könnte. Und der AG würde vor Gericht vermutlich auch die Frage beantworten müssen "ob es da nicht einen Zusammenhang gibt".
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