Erstellt am 05.04.2018 um 00:04 Uhr von celestro
https://www.poko.de/Betriebsrat/Kundenservice/Newsletter-Artikel/Februar-2018/Gefahrenquelle-Briefwahl
WENN der WV korrekterweise für Euch kollektive Briefwahl beschlossen haben sollte, dann habt Ihr die Unterlagen OHNE AUFFORDERUNG zu bekommen.
Erstellt am 05.04.2018 um 05:43 Uhr von MaJoK
So einfach wie es sich euer Wahlvorstand (aus Bequemlichkeit o.ä.) machen will geht es nun nicht.
Sicher könnte der Wahlvorstand bei weit entfernten kleinen Außenstellen die Briefwahl beschließen. Das muss dann aber im Wahlausschreiben bekannt gegeben werden und in diesem Fall ist der Wahlvorstand für den Versand der Wahlunterlagen zuständig!!!!
Ich arbeite bei der Deutschen Post in Thüringen, da wurde sogar für jeden Zustellstützpunkt der genaue Zeitpunkt der Wahl incl Wahlurne im Wahlausschreiben festgelegt damit jeder Kollege seine Recht auf persönliche Stimmabgabe wahrnehmen kann.
Ich empfehle eurem Wahlvorstand, sorry seinen Hintern zu bewegen und bei euch den Kollegen die persönliche Stimmabgabe zu ermöglichen.Im schlimmsten Fall wäre sonst eine Wahlanfechtung möglich. Ist das gewollt?
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Wählt ihr für eure Außenstelle einen eigenen Betriebsrat? Wenn nein,warum nicht?
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siehe da bitte nach:
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Betriebsratswahl-mit-verschiedenen-Betriebsteilen~
Erstellt am 05.04.2018 um 06:38 Uhr von München1701
Danke für eure Antworten, unser WV hat allgemein für unsere gesamte Firma die Briefwahl ausgesprochen.
Wie gesagt auf meine Nachfrage wurde mir gesagt es müsste jeder Arbeitnehmer sich beim WV melden wenn er die Briefwahlunterlagen haben möchte.
Das mit den Betriebsteilen habe ich auch gelesen, bin bzw. war mir aber nicht sicher ob wir als solcher gelten.
Erstellt am 05.04.2018 um 06:55 Uhr von Andi253
Ganz klar, §24 Abs. 2,3 Wahlordnung.