Guten Tag,

eine Aussenstelle unseres Betriebes hat per Briefwahl gewählt. Vom Wahlvorstand wurden diese Stimmen für ungültig erklärt, da zwar der eigentliche Stimmzettel in einem verschlossenen Umschlag übermittelt wurde, der Umschlag mit dem verschlossenen Stimmzettel Umschlag sowie der unterschriebenen Briefwahlerklärung nicht verschlossen war, da diese Unterlagen durch einen Mitarbeiter und nicht per Post an den Wahlvorstand überbracht wurden. Bei der Entgegennahme durch ein Mitglied des Wahlvorstand, 1 Woche vor der eigentlichen Wahl wurde dies nicht bemängelt. Ist diese Handhabe rechtlich richtig ??