Eigener Betriebsrat für externe Abteilung?
Hallo, ich habe da mal eine Frage. Wir sind ein Unternehmen, das bereits einen Betriebsrat besitzt. Da wir aber in einer externen Abteiung außerhalb des Mutterhauses arbeiten, und uns vom bereits vorhandenen Betriebsrat, der im Mutterhaus sitzt, nicht vertreten fühlen, würden wir gerne einen eigenen Betriebsrat gründen. Ist das bei einer Anzahl von 9 Abteilungs-Mitarbeiter (inklusive Abteilungsleiter) möglich? Wenn ja, wo finde ich hierüber Informationen und Rechtsgrundlagen?
Community-Antworten (5)
10.09.2008 um 17:34 Uhr
@maerte, so auf die Art: "Herr Wirt, bitte ein paar neue Gäste, die hier reden nur Sch.....!" Keine Chance! Die Rechtsgrundlage: Ihr habt den Betriebsrat, den ihr alle gewählt habt und wenn euch irgendwas an diesem Gremium nicht passt, so hilft oftmals ein Gespräch mit genau denjenigen, die ihr mit einem parallelen Betriebrat ausstechen wollt!
Ihr habt aber auch noch die Möglichkeit, einen oder mehrere von Euch bei der nächsten BR - Wahl - 2010 - als Kandidat in's Rennen zu schicken! Und dann könnt ihr alles besser machen........
10.09.2008 um 18:02 Uhr
naja, es sieht zumindest so aus als würde sich um einen Betrieb handeln, das allerdings sollte erstmal durchleuchtet werden. Wenn ihr "Glück" habt, seid ihr ein eigenständiger Betrieb - hofentlich macht ihr es dann besser. Ansonsten gebe ich ML absolut Recht. Meckern können alle, übersehen aber, dass ein Gremium nicht allen alles recht machen kann, da er für das Kollegtiv zuständig ist. Jeder der motzt, sollte es wirklich selber mal versuchen - so einfach ist dieses Ehrenamt nicht!
10.09.2008 um 18:19 Uhr
Es sieht so aus, dass sich unser Geschäft nicht im Geringsten mit dem Geschäft unseres Mutterhauses deckt. das heißt wir machen eine völlig andere Tätigkeit und Dienstleistung wie die Mitarbeiter unseres Mutterhauses. Dem entsprechend könnte es doch als "eigenständiger Bertrieb" gesehen werden, oder nicht? @Mona-Lisa... nicht immer gleich persönlich aus irgendwelche Gründen angegriffen fühlen bitte. Ich habe eine ganz sachliche Frage gestellt und habe auf eine vernüftige Antwort gewartet. Also fair und korrekt bleiben bitte
10.09.2008 um 19:03 Uhr
Sehe es bitte ML nach - wir BRM werden so häufig angegriffen usw, dass man es leid ist, weil die größten Motzer haben keine Lust, diese Tätigkeit zu übernehmen - die motzen nur!
Nun zu deinem Problem:
Schau mal § 1 Abs 1 Satz 1 BetrVG: In Betrieben mit in der Regel...
Nun müssen wir wissen was ein Betrieb ist. Lt. Betriebsratspraxis A bis Z ist es so: "Betrieb im Sinne des BetrVG ist die rechtliche unselbständige, organisatorisch aber selbständige Einheit, mit der der Unternehmer / Arbeitgeber durch Nutzung von Arbeitskräften und sächlichen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt (z.B. Herstellung von Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen). Anders ausgedrückt: Der Betrieb ist die Summe der Arbeitsbereiche / Abteilungen, in denen die jeweiligen Arbeits- und Produktionsprozesse stattfinden. Die organisatorische Selbständigkeit ist ein Wesensmerkmal des betriebsratsfähigen Betriebes. Sie ist gegeben, wenn nach dem gesamten Erscheinungsbild von einer eigenständigen und einheitlichen Organisation mit einheitlicher Leitung gesprochen werden kann. ......
Wie sich das bei euch anhörte, seid ihr also EIN Betrieb.
10.09.2008 um 21:37 Uhr
@Don Johnson, du in Verteidigungspositon? :-))
@maerte, habt ihr bei der Wahl eures BR's mitgewählt? Ich denke ja, denn sonst würdet ihr euch nicht - nicht richtig vertreten - fühlen! Geht auf das Gremium zu und redet über genau das! Im übrigen bin ich mir nicht so sicher, wer von uns beiden dringendst ein dickeres Fell benötigt.....
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