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Leiharbeiter - Wahlberechtigung

V
Vogel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Nicoline, unter was der Leiharbeiter läuft wurde mir nicht beantwortet. Da werde ich mich nach den Feiertagen nochmals im Personalbüro unbeliebt machen. Reinigungsdienst- Die Damen sind bei uns nicht wahlberechtigt. Die Firma bekommt einen Pauschalbetrag und setzt dann Mitarbeiter, zum Teil wechselde , ein. Meiner Meinung nach gehört der Betreffende ja mit auf die Wählerliste, erstens ist er für 6 Monate geordert und zweitens macht er die gleichen Arbeiten , wie der für den er einspringt. auch von der Veantwortung her. Ich hätte garnicht gedacht , wie Kollegen einem Steine in den Weg legen, keiner will Wahlvorstand machen aber meckern. Ich danke im vorraus Ulla

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Community-Antworten (2)

E
Edeltraud

01.04.2010 um 23:59 Uhr

Hallo Ulla, wenn Leiharbeitsmitarbeiter ein halbes Jahr bei Euch im Betrieb sind, sind sie auch Wahlberechtigt.

Liebe grüße

N
nicoline

02.04.2010 um 20:36 Uhr

Vogel, gehört der Betreffende ja mit auf die Wählerliste, erstens ist er für 6 Monate geordert und zweitens macht er die gleichen Arbeiten , wie der für den er einspringt. auch von der Veantwortung her. Ich würde ihn auf die Wählerliste setzen. Jedem, der damit nicht einverstanden ist, bleibt der Einspruch gegen die Wählerliste und notfalls der Gang zum ArbG.

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