Erstellt am 31.03.2010 um 16:03 Uhr von rolfo
Wenn ein Mann rechtlich verhindert ist muss für ihn als Ersatzmitglied ein Mann eingeladen werden, aber wirklich nur bei rechtlicher Verhinderung, sonst wird kein Ersatzmitgleid eingeladen.
Deine Frage lautet wenn er nicht kommen kann!
Erstellt am 31.03.2010 um 16:04 Uhr von PTNetty
Aber du schreibst doch dass ihr 3 Minderheitensitze zu vergeben hattet, gewählt wurden 2 Männer, also sind beide Männer im BR. Und nicht nur einer wie du schreibst!
Wenn nun ein Mann ausfällt wegen rechtlicher Verhinderung ist doch kein Mann da, den ihr als Ersatzmitglied nehmen könntet?
Oder hab ich was falsch verstanden?
Die Minderheitensitze sind nach Möglichkeit IMMER mit Angehörigen der Minderheit zu besetzen!
Erstellt am 31.03.2010 um 16:38 Uhr von BentoBox
"Wenn ein Mann rechtlich verhindert ist muss für ihn als Ersatzmitglied ein Mann eingeladen werden"
Das ist nicht richtig!
Die Ladung eines Ersatzminderheitengeschlechtsangehörigen ist nur notwendig wenn das Minderheitengeschlecht sonst nicht ausreichend vertreten wäre.
Erstellt am 31.03.2010 um 21:54 Uhr von Kölner
@BentoBox
Nur um des Schreibens willen einen Sachverhalt zu wiederholen, der an sich von rolfo (auf diese Frage bezogen) genau und richtig beantwortet wurde, darf es einem Antwortgeber dieser Sachverhalt nicht dazu dienen, sich über den Sinn der vorhergehenden Aussage zu erheben.
Auch nicht, wenn Du (wie Dein Name das suggeriert) aus Köln kommen willst!
Erstellt am 31.03.2010 um 22:00 Uhr von Immie
Erstellt am 01.04.2010 um 01:08 Uhr von BentoBox
"@BentoBox
Nur um des Schreibens willen einen Sachverhalt zu wiederholen, der an sich von rolfo (auf diese Frage bezogen) genau und richtig beantwortet wurde, darf es einem Antwortgeber dieser Sachverhalt nicht dazu dienen, sich über den Sinn der vorhergehenden Aussage zu erheben."
Kölner, sorry, aber Du solltest zu Antworten erst Stellung nehmen wenn Du ihren Sinn verstanden hast, auch wenn dieses Verhalten Dich zum ewigen Schweigen verurteilen sollte!
Rolfo hat die Frage leider in dieser Allegmeinheit falsch beantwortet und insofern war die Richtigstellung meinerseits völlig korrekt, nicht zu beanstanden und auch notwendig!
"Auch nicht, wenn Du (wie Dein Name das suggeriert) aus Köln kommen willst!"
Könntest Du die Rätselhaftigkeit Deiner Worte vielleicht lüften?
Erstellt am 01.04.2010 um 02:03 Uhr von rainerw
@BentoBox
Rolfo hat nicht nur im Ergebnis recht, sondern hat auch den richtigen Weg dorthin beschritten.
Vielleicht solltest Du Dir die Frage in aller Ruhe noch mal zu Gemüte tuhen
Erstellt am 01.04.2010 um 07:24 Uhr von peters
Lasst es mich mal so sagen:
wenn dem Minderheitengeschlecht beispielsweise 4 Sitze zustehen, in den BR aber 5 Mitglieder gewählt wurden, dann muss beim Ausfall eines Mitglieds des Minderheitengeschlechts eben ***nicht zwingend*** ein Mitglied des gleichen Geschlechts eingeladen werden, da die Mindestzahl auch mit 4 ja noch eingehalten wird.
Richtig?
Erstellt am 01.04.2010 um 08:21 Uhr von Kölner
@peters
Dem Minderheitengeschlecht können bei einem 5köpfigen Gremium NIE 4 Personen angehören. In diesem Fall max. 2. Denn sonst wäre es das Mehrheitengeschlecht - und das wird regelmäßig nicht geschützt.
@BentoBox
Wo kommt denn der Name her?
Erstellt am 01.04.2010 um 08:30 Uhr von peters
Ich schrieb ja auch deutlich BEISPIELSWEISE.
Und von einem 5er-Gremuim war in der Frage auch nicht die Rede.
Erstellt am 01.04.2010 um 10:44 Uhr von BentoBox
"Rolfo hat nicht nur im Ergebnis recht, sondern hat auch den richtigen Weg dorthin beschritten.
Vielleicht solltest Du Dir die Frage in aller Ruhe noch mal zu Gemüte tuhen
Antwort 7 Erstellt am 01.04.2010 um 02:03 Uhr von rainerw"
Wie oft mus in diesem Forum eine unrichtige Antwort bestätigt werden damit sie als richtig in die gängigen Kommentare Einzug findet?
Um den Fragesteller hier durch die vielen falschen Antworten nicht weiter zu verwirren:
Die Rede war von einem 7 köpfigen Gremium in welches vier Frauen und drei Männer gewählt wurden. Den Männern als Minderheitengeschlecht stehen drei (Mindest)Sitze zu. Einer der drei Sitze wurde über die Geschlechterquote vergeben.
Nun ist einer der drei gewählten Männer verhindert. Der BRV hat dann zu prüfen ob die Minderheitengeschlechterquote trotzdem weiterhin erfüllt ist (weil zusätzlich eine Frau verhindert ist und für sie bereits ein Mann nachgerückt ist) und nur wenn diese durch die Verhinderung des (hier) männlichen BRM nicht mehr erfültt ist, ist zwingend ein Mann zu laden. Ist sie trotz Verhinderung weiterhin erfüllt, so wäre vorrangig das erste unberücksichtigte Mitglied aus der Liste des verhinderten unabhängig vom Geschlecht zu laden (bzw. bei Personenwahl der bisher unberücksichtigte Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl).
Erstellt am 01.04.2010 um 12:06 Uhr von rainerw
Dann bitte erkläre mir mal wo in der Frage eine Frau verhindert ist.
Bleibe bitte bei der Fragestellung und nicht bei einem Konstrukt.
Erstellt am 01.04.2010 um 12:41 Uhr von BentoBox
Der Fragesteller hat zu der Frage ob bereits weitere Vertretungen vorliegen gar nicht Stellung genommen. Da dies aber eine Rolle spielt, muss dieses bei einer Antwort beachtet werden!
Erstellt am 01.04.2010 um 13:07 Uhr von Kölner
@BentoBox
Korinthen sind Dir ein Begriff, nicht wahr?
Auch ist die Frage nach dem Ursprung Deines Namens noch nicht beantwortet.
Erstellt am 01.04.2010 um 13:23 Uhr von rainerw
Und worauf einer keine Stellung bezogen hat brauche ich auch keine Antwort versuchen ins leben zu rufen.
Erstellt am 01.04.2010 um 13:57 Uhr von BentoBox
"@BentoBox
Korinthen sind Dir ein Begriff, nicht wahr?
Antwort 14 Erstellt am 01.04.2010 um 13:07 Uhr von Kölner "
Kölner, sobald Du etwas Erfahrung im arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Umfeld gesammelt hast wirst Du feststellen dass das was Du hier als "Korinthen" bezeichnest innerhalb der Rechtsprechung als so erheblich betrachtet wird, dass die Nichtbeachtung dieser Korinthen dazu führen kann dass die in einer so falsch zusammen gesetzten Sitzung gefassten Beschlüsse null und nichtig sein können. Es lohnt also auf die Korinthen zu achten!
Vielleicht wird Dir das klar sobald Du mal die Grundlagenseminare hinter Dir hast. Ansonsten alles Gut zu Deinem neuen Amt!
"Und worauf einer keine Stellung bezogen hat brauche ich auch keine Antwort versuchen ins leben zu rufen.
Antwort 15 Erstellt am 01.04.2010 um 13:23 Uhr von rainerw "
Würde mich freuen wenn Du iDich in Zukunft daran halten würdest!
Erstellt am 01.04.2010 um 14:31 Uhr von Kölner
@BentoBox
Oh.
@all
Hier ist ein BetrVG-Halbgott unterwegs. Er simuliert Ahnung, verhält sich aber so als wenn ihm alles bekannt und geläufig wäre. Keine Peinlichkeit ist ihm unbekannt.
Er möchte auch als starker und wissender Mensch gesehen werden. Nicht dass das schlimm ist; er ist nur psychopathologisch damit ziemlich eindeutig sortierbar.
Wenn es etwas gibt, was nicht so vertrauenserweckend ist, dann ist es sein Auftreten unter einem anderen Namen: BentoBox!
Er ist jemand anderes und im Zweifel schickt man die Jungs von Google los und wird erfahren: Hier tummelt sich jemand, der nur anecken will.
Jippie.
Wenigstens das hat er geschafft.
@BentoBox
Schön, dass es Dich hier gibt.
Erstellt am 01.04.2010 um 14:44 Uhr von BentoBox
Kölner,
bei manch einem Leser könnte der Eindruck entstehen Dir seien die Argumente ausgegangen und Du müsstest deshalb zu persönlichen Diffamierungen greifen...
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi, 02.10.1869 - 30.01.1948
indischer Freiheitskämpfer
Erstellt am 01.04.2010 um 15:48 Uhr von Immie
@BentoBox
...deshalb zu persönlichen Diffamierungen greifen...
Zumindest damit kennst du dich ja aus.
Zitate:
-Hast Du hier die Funktion des "Nölers vom Dienst"?
-Du hast vergessen die verbiesterte alte Jungfrau zu erwähnen die in Deiner Person das Forum belastet.
- aber Du solltest zu Antworten erst Stellung nehmen wenn Du ihren Sinn verstanden hast, auch wenn dieses Verhalten Dich zum ewigen Schweigen verurteilen sollte!
Erstellt am 01.04.2010 um 16:13 Uhr von BentoBox
Immie,
es ist sicherlich reiner Zufall dass Dein Beitrag auf den sich die Replik mit der Jungfrau bezog nunmehr plötzlich gelöscht ist? Könnte ja sonst jemand lesen was Du vorher geschrieben hattest...
Ich finde Euch einfach köstlich hier...
Erstellt am 01.04.2010 um 16:30 Uhr von Immie
@BentoBox
Ich weiss nicht was du meinst? Ich habe nichts gelöscht. Meinst du das?
"Was ist hier los?
Die WAF mit ihrer Ignoranz...
und kostenlos dazu...
braker, BentoBoxen ( unglücklicher Nick,danke für den Hinweis ),
Korintenk...., Goldwaagenbe..., Imitatoren...
und und und.
Da muss man überlegen wer oder was der Hit ist.
Antwort 7 Erstellt am 25.03.2010 um 08:50 Uhr von Immie
Ich sehe nur keine persönliche Beleidigung in meinem Beitrag.
Deine Äusserung gibt da allerdings schon mehr her...StGB §185 §186 §187
Erstellt am 01.04.2010 um 23:25 Uhr von BentoBox
"Deine Äusserung gibt da allerdings schon mehr her...StGB §185 §186 §187"
Jetzt habe ich aber die brutalst mögliche Angst bekommen! Die Bullies die draußen vorfahren, ist das schon die BFE? Werde ich meine Familie jemals wiedersehen? Wer trägt die Kosten meines jahrelangen Gefängnisaufenthaltes? Und werde ich nach meiner Entlassung überhaupt noch körperlich in der Lage sein mit Immie ein Kind zu zeugen?
Fragen über Fragen, aber die Bild-Zeitung wird darüber berichten...
Nein! Nein! Nein! Ich traue mich jetzt nicht mehr all die Sachen zu schreiben die mir zu Dir durch den Kopf gehen.
Erstellt am 01.04.2010 um 23:48 Uhr von Kölner
BentoBox
Uranos
Fredda
Sphinx
Trolle aller Länder, vereinigt Euch!
Erstellt am 02.04.2010 um 00:52 Uhr von rainerw
@ BentoBox
Vielleicht für Dich noch mal in Zeitlupe.
Der Fragesteller schreibt klar und deutlich 3 Männer müssen vertreten sein. Punkt!
Ein Mann ist verhindert. Punkt!
Muß man einen Mann einladen oder die als nächstes Ersatzmitglied eine Frau? Fragezeichen?
Und als Antwort gehört hier wenn 3 Männer anwesend sein müssen, dann müssen 3 Männer anwesend sein. Punkt
Somit Kann keine Frau geladen werden. Und noch mal Punkt!
Wo also um alles in der Welt habe ich hier was rein interpretiert?
Bist Du nicht derjenige gewesen der in Klammern gesetzt etwas davon geschrieben hat , wenn eine Frau verhindert ist?
Diskutiere sachlich mit mir oder lass es.
Erstellt am 02.04.2010 um 01:11 Uhr von SuzieQ
@jetztgehtslos,
fand eine Personen,-bzw. Listenwahl statt?
Erstellt am 02.04.2010 um 08:51 Uhr von Immie
@BentoBox
Fassen wir zusammen...
- Replik
- die Bullies
- Fragen über Fragen
- die Arroganz
- die Bösartigkeit
Da muss man kein Hellseher sein.
Lass es bitte!