Kleine Wahlgeschenke?
Hallo,
wir haben vor, am Tag der Wahl, durch ein kleines Geschenk (kleine Tüte Gummibärchen mit unserem Slogan) nocheinmal Werbung für unsere Liste zu machen.
Nun haben wir gehört, dass es verboten sei, eine solche Aktion zu starten.
Wie sieht es da rechtlich aus? Urteile etc.?
Lieben Dank
Community-Antworten (2)
30.03.2010 um 20:57 Uhr
Darfst Du. Alles ist erlaubt - andere verteilen Regenschirme, Kampfenten und solche Dinge!
31.03.2010 um 11:46 Uhr
Wir haben auch am Tag der Abstimmung Kulis verteilt ist total gut angekommen... man muß nur aufpassen daß man ja auch niemand vergißt daß verzeihen die MA nicht so schnell
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