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Annahme Wahl zum BR-Mitglied

W
winnetoons
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

es steht jetzt schon fest, das ein Kandidat für die BR-Wahl zum Zeitpunkt der Wahl und 14 Tage darüber hinaus wegen Urlaub nicht anwesend sein wird. Sollte er gewählt werden, kann er daher nicht benachrichtigt werden und auch nicht innerhalb von 3 Tagen bestätigen, dass er die Wahl annimmt. Gilt seine Wahl dann trotzdem als angenommen oder kann / muss er im Vorfeld eine Erklärung abgeben, dass er im Falle, er wird gewählt, diese annimmt ?

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Community-Antworten (5)

R
rolfo

30.03.2010 um 11:08 Uhr

Beispiel einer Mitteilung des Wahlvorstands an gewählte BR`s:

Sehr geehrte Frau ..................................................., sehr geehrter Herr ...................................................,

bei der am 19.05.2010 durchgeführten Betriebsratswahl sind Sie zum Mitglied des Betriebsrats gewählt worden. Der Wahlvorstand beglückwünscht Sie zu dieser Wahl.

Die Wahl gilt als angenommen, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen nach Zugang dieser Mitteilung, somit spätestens bis zum 26.05.2010, 16:00 Uhr, gegenüber dem Wahlvorstand die Ablehnung der Wahl erklären (§ 17 Abs. 1 Satz 2 WO).

d.h. wenn er nicht widerspricht nimmt er das Amt an.

T
Tanzbär

30.03.2010 um 11:11 Uhr

Und wenn er "eigentlich gar nicht wollte", tritt er dann eben zurück, wenn er aus dem Urlaub wieder da ist.

D
DrHouse

30.03.2010 um 11:39 Uhr

rolfo, wenn er im Urlaub nicht erreichbar ist, wird ihm diese Benachrichtigung und Glückwunsch auch nichts nützen. Wenn ihm etwas an der Wahl liegt, wird er im Betrieb anrufen und fragen, wie es gelaufen ist. Wenn nicht, kein Verlust...... .

D
derdermalwjlwar

30.03.2010 um 12:01 Uhr

Es hilft auch ein kleines Schreiben des Kandidaten an den WV im Vorfeld:

"Sollte ich gewählt werden, dann nehme ich die Wahl an."

R
rolfo

30.03.2010 um 12:51 Uhr

@ DrHouse "rolfo, wenn er im Urlaub nicht erreichbar ist, wird ihm diese Benachrichtigung und Glückwunsch auch nichts nützen. Wenn ihm etwas an der Wahl liegt, wird er im Betrieb anrufen und fragen, wie es gelaufen ist. Wenn nicht, kein Verlust...... .

Das war aber nicht die Frage, die WO sagt wenn er nicht binnen der Frist widerspricht gilt die Wahl als angenommen

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