Erstellt am 30.03.2010 um 09:08 Uhr von rolfo
Beispiel einer Mitteilung des Wahlvorstands an gewählte BR`s:
Sehr geehrte Frau ...................................................,
sehr geehrter Herr ...................................................,
bei der am 19.05.2010 durchgeführten Betriebsratswahl sind Sie zum Mitglied des Betriebsrats gewählt worden. Der Wahlvorstand beglückwünscht Sie zu dieser Wahl.
Die Wahl gilt als angenommen, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen nach Zugang dieser Mitteilung, somit spätestens bis zum 26.05.2010, 16:00 Uhr, gegenüber dem Wahlvorstand die Ablehnung der Wahl erklären (§ 17 Abs. 1 Satz 2 WO).
d.h. wenn er nicht widerspricht nimmt er das Amt an.
Erstellt am 30.03.2010 um 09:11 Uhr von Tanzbär
Und wenn er "eigentlich gar nicht wollte", tritt er dann eben zurück, wenn er aus dem Urlaub wieder da ist.
Erstellt am 30.03.2010 um 09:39 Uhr von DrHouse
rolfo,
wenn er im Urlaub nicht erreichbar ist, wird ihm diese Benachrichtigung und Glückwunsch auch nichts nützen.
Wenn ihm etwas an der Wahl liegt, wird er im Betrieb anrufen und fragen, wie es gelaufen ist. Wenn nicht, kein Verlust...... .
Erstellt am 30.03.2010 um 10:01 Uhr von derdermalwjlwar
Es hilft auch ein kleines Schreiben des Kandidaten an den WV im Vorfeld:
"Sollte ich gewählt werden, dann nehme ich die Wahl an."
Erstellt am 30.03.2010 um 10:51 Uhr von rolfo
@ DrHouse
"rolfo,
wenn er im Urlaub nicht erreichbar ist, wird ihm diese Benachrichtigung und Glückwunsch auch nichts nützen.
Wenn ihm etwas an der Wahl liegt, wird er im Betrieb anrufen und fragen, wie es gelaufen ist. Wenn nicht, kein Verlust...... .
Das war aber nicht die Frage, die WO sagt wenn er nicht binnen der Frist widerspricht gilt die Wahl als angenommen