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450,- Euro-Kräfte: Status Teilzeitkräfte?

R
reyhan
Apr 2021 bearbeitet

Wie sind 450,- Kräfte zu bewerten, wenn es um Betriebszugehörigkeit/Jubiläumsgratifikationen geht? Ein Urlaubsanspruch besteht. Können somit auch weitere Rechte gerechtfertigt werden?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

12.04.2021 um 18:54 Uhr

Die Betriebszugehörigkeit dürfte vom Urlaubsanspruch unabhängig sein. Aber da selbst der besteht ....

Wo liegt denn das Problem? Ich meine ... wer geht denn hin und will eine Jubiläumsgratifikation nicht zahlen, nur weil es sich um einen 450 Euro-Jobber handelt? Oder hat man nicht drauf geachtet, die entsprechend anteilig zu stellen und somit bekäme der 450 Euro-Jobber 6 Monatsgehälter?

N
nicoline

12.04.2021 um 19:05 Uhr

Können somit auch weitere Rechte gerechtfertigt werden? Alle Rechte einer Teilzeitkraft, nicht mehr, nicht weniger ist eine 450 € Kraft!

R
rtjum

13.04.2021 um 10:24 Uhr

"Alle Rechte einer Teilzeitkraft, nicht mehr, nicht weniger ist eine 450 € Kraft!" Wenn diese absolut korrekte Meinung sich denn nur tatsächlich endlich mal überall durchsetzen würde.

N
nicoline

13.04.2021 um 11:27 Uhr

Da hast du wohl Recht.

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