Erstellt am 24.03.2010 um 14:32 Uhr von ridgeback
bowler,
erst dann, wenn es ordentliches BR-Mitglied ist.
Erstellt am 24.03.2010 um 14:52 Uhr von derdermalwjlwar
... und während vorübergehenden Nachrückens ruht das JAV-Amt.
Erstellt am 24.03.2010 um 15:09 Uhr von ridgeback
wjl,
auch durch ein einmaliges achrücken verliert es das Mandat der JAV.
Erstellt am 24.03.2010 um 15:20 Uhr von JAViii
wo ist dann hierzu die rechtsgrundlage? wir haben z.b konstituierung am 12. april und der alte br ist bis zum 18. april im amt. heißt das dann, dass ich zum 18. april mein amt niederlegen muss oder schon zum 12. april?
LG
der JAViii
Erstellt am 24.03.2010 um 15:22 Uhr von ridgeback
Fitting, § 61 BetrVG Rz. 14
Erstellt am 24.03.2010 um 15:32 Uhr von bowler
Hallo an alle,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
LG
bowler